Mietrecht-Lexikon: Begriffe aus dem Mietvertrag verständlich erklärt
Kurzdefinitionen mit Gesetzesbezug — von Kaution bis Kappungsgrenze. Allgemeine Rechtskunde als Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Miete & Miethöhe
Mietpreisbremse
Regelung in § 556d BGB: In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei Neuvermietung die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen.
Begriff lesenKappungsgrenze
Obergrenze aus § 558 BGB für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis: maximal 20 % in drei Jahren, in vielen Städten per Verordnung 15 %.
Begriff lesenOrtsübliche Vergleichsmiete
Die üblichen Entgelte für vergleichbaren Wohnraum in der Gemeinde (§ 558 Abs. 2 BGB) — Referenzgröße für Mieterhöhung und Mietpreisbremse.
Begriff lesenMietspiegel
Übersicht der Gemeinde über die ortsübliche Vergleichsmiete (§§ 558c, 558d BGB). Qualifizierte Mietspiegel haben besondere Beweiskraft.
Begriff lesenAngespannter Wohnungsmarkt
Gebietskulisse nach § 556d Abs. 2 BGB: Länder weisen per Verordnung Gebiete aus, in denen Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze gelten.
Begriff lesenMöblierungszuschlag
Aufschlag auf die Miete für überlassene Möbel. Gesetzlich nicht geregelt und oft nicht ausgewiesen — die Mietpreisbremse gilt trotzdem.
Begriff lesenStaffelmiete
Mietvertrag mit im Voraus festgelegten Mieterhöhungen (§ 557a BGB). Jede Staffel muss betragsgenau ausgewiesen sein und mindestens ein Jahr gelten.
Begriff lesenIndexmiete
Miete, die an den Verbraucherpreisindex gekoppelt ist (§ 557b BGB). Erhöhungen folgen der Inflation; § 558 BGB ist daneben ausgeschlossen.
Begriff lesenNettokaltmiete
Die Grundmiete ohne Betriebs- und Heizkosten. Referenzgröße für Kaution, Mietspiegel und die meisten mietrechtlichen Grenzen.
Begriff lesenModernisierungsmieterhöhung
Nach Modernisierung darf der Vermieter 8 % der Kosten jährlich umlegen (§ 559 BGB) — gedeckelt auf 2–3 €/m² in sechs Jahren.
Begriff lesenKaution & Sicherheiten
Mietkaution
Sicherheit des Mieters, per Gesetz auf drei Nettokaltmieten begrenzt (§ 551 BGB). Zahlung in drei Raten zulässig, Anlage getrennt vom Vermögen.
Begriff lesenKautionsabrechnung
Abrechnung des Vermieters über die Mietkaution nach Vertragsende: Welche Forderungen verrechnet werden und wann zurückgezahlt werden muss.
Begriff lesenMietbürgschaft
Bürgschaft (z. B. der Eltern oder einer Bank) als Mietsicherheit. Zählt zur Kautionsgrenze von drei Nettokaltmieten aus § 551 BGB.
Begriff lesenRenovierung & Klauseln
Schönheitsreparaturen
Malerarbeiten wie Streichen und Tapezieren. Ohne wirksame Klausel Sache des Vermieters (§ 535 BGB); viele Klauseln sind laut BGH unwirksam.
Begriff lesenEndrenovierungsklausel
Klausel, die Renovierung beim Auszug unabhängig vom Zustand verlangt. Als Formularklausel laut BGH regelmäßig unwirksam.
Begriff lesenQuotenabgeltungsklausel
Klausel, nach der Mieter beim Auszug anteilige Renovierungskosten zahlen sollen. Laut BGH (2015) als Formularklausel unwirksam.
Begriff lesenKleinreparaturklausel
Klausel, die Bagatellreparaturen auf Mieter überträgt. Nur mit Obergrenze je Reparatur und Jahres-Höchstgrenze wirksam.
Begriff lesenNebenkosten
Betriebskosten
Laufende Kosten des Grundstücks (§ 556 BGB, BetrKV), die per Vereinbarung auf Mieter umgelegt werden können — von Grundsteuer bis Gartenpflege.
Begriff lesenUmlagefähige Nebenkosten
Die 17 Kostenarten der Betriebskostenverordnung, die auf Mieter umgelegt werden dürfen — Verwaltung und Instandhaltung gehören nicht dazu.
Begriff lesenVerteilerschlüssel
Maßstab, nach dem Betriebskosten auf die Wohnungen verteilt werden — gesetzlicher Standard ist die Wohnfläche (§ 556a BGB).
Begriff lesenBetriebskostenabrechnung
Jährliche Abrechnung der Vorauszahlungen (§ 556 Abs. 3 BGB): Zugang spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums, sonst keine Nachforderung.
Begriff lesenKündigung & Vertragsende
Kündigungsfrist (Wohnraummiete)
Für Mieter drei Monate (§ 573c BGB), für Vermieter nach Wohndauer gestaffelt bis neun Monate. Längere Fristen zulasten des Mieters sind unwirksam.
Begriff lesenSonderkündigungsrecht
Außerordentliche Kündigungsmöglichkeit mit gesetzlicher Frist in Sonderfällen — etwa bei Mieterhöhung, Modernisierung oder Tod des Mieters.
Begriff lesenEigenbedarfskündigung
Vermieterkündigung, weil er die Wohnung für sich oder Angehörige benötigt (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). An strenge Begründungspflichten gebunden.
Begriff lesenZeitmietvertrag (Befristung)
Befristeter Mietvertrag nach § 575 BGB — nur mit gesetzlichem Befristungsgrund wirksam, der bei Vertragsschluss schriftlich mitgeteilt wird.
Begriff lesenUntervermietung
Überlassung der Wohnung oder eines Teils an Dritte — braucht die Erlaubnis des Vermieters; bei berechtigtem Interesse besteht oft ein Anspruch (§ 553 BGB).
Begriff lesenWohnung & Übergabe
Wohnflächenabweichung
Weicht die tatsächliche Wohnfläche von der vereinbarten ab, kann das Miete, Mieterhöhung und Nebenkosten beeinflussen — laut BGH zählt die wirkliche Fläche.
Begriff lesenÜbergabeprotokoll
Gemeinsame Dokumentation des Wohnungszustands bei Ein- und Auszug: Mängel, Zählerstände, Schlüssel. Wichtigstes Beweismittel bei Streit um Kaution.
Begriff lesenInventarliste
Verzeichnis der bei einer möblierten Wohnung überlassenen Möbel und Geräte mit Zustand und Mängeln — Grundlage für Haftung und Kautionsabrechnung.
Begriff lesenMietminderung
Bei erheblichen Mängeln ist die Miete kraft Gesetzes gemindert (§ 536 BGB). Voraussetzung: Mangelanzeige beim Vermieter; die Quote hängt vom Einzelfall ab.
Begriff lesenMietCheck
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