Nebenkosten (Betriebskosten) sollten im Mietvertrag klar beschrieben sein. Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) ist eine wichtige allgemeine Quelle für Kostenarten wie Heizung, Warmwasser, Müll, Grundsteuer und Versicherungen.
Verwaltungskosten, Instandhaltungs- und Reparaturkosten sowie Rücklagen sind typische Streitpunkte. Pauschalklauseln ohne Bezug auf die BetrKV sollten fachkundig eingeordnet werden.
Abrechnung, Belege, Guthaben und Nachforderungen gehören bei Unklarheiten auf die Fragenliste. Die 12-Monatsfrist ist dabei ein wichtiger allgemeiner Quellenhinweis.