Klauselkategorie: Kündigungsfristen

Kündigungsfrist im Mietvertrag

Kündigungsfristen und Kündigungsverzichte sind wichtige Klauselbereiche. MietCheck markiert auffällige Formulierungen und sammelt Fragen für eine fachkundige Klärung.

Gesetzliche Frist

3 Monate für Mieter

§ 573c BGB ist ein zentraler Quellenhinweis für Kündigungsfristen in Wohnraummietverträgen.

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Mieter-Kündigungsfrist

3 Monate

Gesetzliche Mindest- und Höchstfrist für den Mieter nach § 573c BGB.

Vermieter-Frist (0–5 Jahre)

3 Monate

Vermieter braucht zusätzlich einen gesetzlichen Kündigungsgrund (§ 573 BGB).

Vermieter-Frist (8+ Jahre)

9 Monate

Bei langer Mietdauer verlängert sich die Frist des Vermieters gestaffelt.

Was regeln Kündigungsfristen?

Erklärung & Fragen

Die Kündigungsfrist legt fest, wie früh Mieter oder Vermieter das Mietverhältnis beenden können. Für Mieter ist § 573c BGB der zentrale Ausgangspunkt.

Bei Vermieterfristen, Eigenbedarf, wirtschaftlicher Verwertung oder sonstigen Kündigungsthemen sollten die vollständigen Unterlagen fachkundig eingeordnet werden.

Klauseln, die die Kündigungsfrist für Mieter verlängern oder das Kündigungsrecht für bestimmte Zeiträume ausschließen, sind typische Klärungspunkte.

Unauffällige Formulierungen (Beispiele)

  • „Die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien 3 Monate zum Monatsende."
  • „Der Mieter kann das Mietverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten kündigen."
  • „Die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 573c BGB gelten."

Formulierungen als offene Frage (Beispiele)

  • „Der Mieter kann das Mietverhältnis frühestens nach 2 Jahren kündigen."
  • „Die Kündigungsfrist für den Mieter beträgt 6 Monate."
  • „Eine Kündigung durch den Mieter ist in den ersten 3 Jahren ausgeschlossen."
  • „Der Mieter verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht für die Dauer von 5 Jahren."

Allgemeine Grundlagen

Hinweise für Mieter

§ 573c BGB

Mieter: gesetzliche Kündigungsfrist 3 Monate; längere Fristen zulasten des Mieters sind ein typischer Klärungspunkt

§ 573c Abs. 4 BGB

Allgemeiner Quellenhinweis zu verlängerten Fristen zulasten des Mieters

§ 575 BGB

Allgemeiner Quellenhinweis zu Befristungsgründen

§ 569 BGB

Allgemeiner Quellenhinweis zu außerordentlichen Kündigungsthemen

Häufige Fragen

FAQ: Kündigungsfristen

Wie lang ist die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter?

Mieter können ein unbefristetes Mietverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen (§ 573c BGB). Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag des Monats zugehen, damit sie für diesen Monat gilt.

Was ist bei längeren Kündigungsfristen wichtig?

§ 573c Abs. 4 BGB ist ein wichtiger Quellenhinweis für längere Fristen zulasten des Mieters. Ob eine konkrete Vertragsstelle greift, sollte im Einzelfall mit Vertrag und vollständigen Unterlagen geklärt werden.

Was gilt bei befristeten Mietverträgen?

Befristete Mietverträge enden grundsätzlich zum vereinbarten Datum. Befristungsgründe und Kündigungsmöglichkeiten hängen stark vom konkreten Vertrag ab und sollten bei Unsicherheit fachkundig geklärt werden.

Wichtiger Hinweis

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. MietCheck erstellt einen Mietvertrag-Check mit Zusammenfassung, offenen Fragen und To-dos; verbindlichen Rechtsrat zu Ihrem konkreten Fall erhalten Sie bei Anwalt, Mieterverein oder sonst befugten Beratungsstellen.

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