Kündigung

Kündigungsfrist im Mietvertrag: Das müssen Sie wissen

Alles über Kündigungsfristen im Mietrecht. Gesetzliche Fristen, Sonderregelungen und unzulässige Klauseln.

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Sarah Weber
28.11.20243 min read
Vertragsdokument mit Stift

Kündigungsfrist im Mietvertrag: Das müssen Sie wissen

Die Kündigungsfrist ist einer der wichtigsten Aspekte im Mietrecht. Hier erfahren Sie alles über gesetzliche Regelungen und häufige Fallen.

Gesetzliche Kündigungsfrist

Für Mieter

Als Mieter haben Sie immer eine Kündigungsfrist von 3 Monaten — egal wie lange Sie schon wohnen (§ 573c Abs. 1 BGB).

Die Kündigung muss bis zum 3. Werktag eines Monats eingehen, um zum Ende des übernächsten Monats wirksam zu werden.

Beispiel:

  • Kündigung geht am 3. Januar ein
  • Mietverhältnis endet am 31. März

Für Vermieter

Die Kündigungsfrist für Vermieter verlängert sich mit der Mietdauer:

MietdauerKündigungsfrist
bis 5 Jahre3 Monate
5 bis 8 Jahre6 Monate
über 8 Jahre9 Monate

Kündigungsverzicht

Manche Vermieter vereinbaren einen Kündigungsverzicht — Sie dürfen dann für eine bestimmte Zeit nicht kündigen.

Maximal zulässig

  • 4 Jahre Kündigungsverzicht sind maximal zulässig
  • Längere Fristen sind unwirksam

Beispiel unwirksame Klausel

"Der Mieter verzichtet für die Dauer von 5 Jahren auf sein Kündigungsrecht."

→ Diese Klausel ist vollständig unwirksam. Sie können jederzeit mit 3 Monaten kündigen.

Befristeter Mietvertrag

Bei einem befristeten Mietvertrag gelten besondere Regeln:

Wann ist Befristung zulässig?

Nur aus bestimmten Gründen (§ 575 BGB):

  1. Eigenbedarf nach Ablauf geplant
  2. Wesentliche Baumaßnahmen geplant
  3. Werkswohnung für Mitarbeiter

Ohne gültigen Grund?

Fehlt ein zulässiger Befristungsgrund, gilt der Vertrag als unbefristet — Sie haben das volle Mieterschutzrecht.

Sonderkündigungsrechte

In bestimmten Fällen können Sie außerordentlich kündigen:

Mieterhöhung

Nach Ankündigung einer Mieterhöhung können Sie zum Ende des übernächsten Monats kündigen.

Gesundheitsgefahr

Bei erheblichen Gesundheitsgefahren (Schimmel, Schadstoffe) ist fristlose Kündigung möglich.

Modernisierung

Nach Modernisierungsankündigung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Formvorschriften

Schriftform

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen — also mit Unterschrift auf Papier. E-Mail oder Fax reichen nicht!

Empfangsnachweis

Sichern Sie sich ab:

  • Einschreiben mit Rückschein
  • Persönliche Übergabe mit Zeugen
  • Empfangsbestätigung unterschreiben lassen

Häufige Fallen

1. Längere Kündigungsfrist als 3 Monate

Eine Klausel wie "Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate" ist für Mieter unwirksam.

2. Kündigung nur zum Quartalsende

"Eine Kündigung ist nur zum 31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12. möglich"unwirksam für Mieter.

3. Kündigungsverzicht über 4 Jahre

Längerer Verzicht als 4 Jahre ist komplett unwirksam.

Fazit

Die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten ist Ihr Recht als Mieter. Lassen Sie sich nicht durch komplizierte Vertragsklauseln verunsichern — die meisten sind zu Ihrem Nachteil und damit unwirksam.


Dieser Artikel dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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