Kündigungsfrist im Mietvertrag: Das müssen Sie wissen
Alles über Kündigungsfristen im Mietrecht. Gesetzliche Fristen, Sonderregelungen und unzulässige Klauseln.
Kündigungsfrist im Mietvertrag: Das müssen Sie wissen
Die Kündigungsfrist ist einer der wichtigsten Aspekte im Mietrecht. Hier erfahren Sie alles über gesetzliche Regelungen und häufige Fallen.
Gesetzliche Kündigungsfrist
Für Mieter
Als Mieter haben Sie immer eine Kündigungsfrist von 3 Monaten — egal wie lange Sie schon wohnen (§ 573c Abs. 1 BGB).
Die Kündigung muss bis zum 3. Werktag eines Monats eingehen, um zum Ende des übernächsten Monats wirksam zu werden.
Beispiel:
- Kündigung geht am 3. Januar ein
- Mietverhältnis endet am 31. März
Für Vermieter
Die Kündigungsfrist für Vermieter verlängert sich mit der Mietdauer:
| Mietdauer | Kündigungsfrist |
|---|---|
| bis 5 Jahre | 3 Monate |
| 5 bis 8 Jahre | 6 Monate |
| über 8 Jahre | 9 Monate |
Kündigungsverzicht
Manche Vermieter vereinbaren einen Kündigungsverzicht — Sie dürfen dann für eine bestimmte Zeit nicht kündigen.
Maximal zulässig
- 4 Jahre Kündigungsverzicht sind maximal zulässig
- Längere Fristen sind unwirksam
Beispiel unwirksame Klausel
"Der Mieter verzichtet für die Dauer von 5 Jahren auf sein Kündigungsrecht."
→ Diese Klausel ist vollständig unwirksam. Sie können jederzeit mit 3 Monaten kündigen.
Befristeter Mietvertrag
Bei einem befristeten Mietvertrag gelten besondere Regeln:
Wann ist Befristung zulässig?
Nur aus bestimmten Gründen (§ 575 BGB):
- Eigenbedarf nach Ablauf geplant
- Wesentliche Baumaßnahmen geplant
- Werkswohnung für Mitarbeiter
Ohne gültigen Grund?
Fehlt ein zulässiger Befristungsgrund, gilt der Vertrag als unbefristet — Sie haben das volle Mieterschutzrecht.
Sonderkündigungsrechte
In bestimmten Fällen können Sie außerordentlich kündigen:
Mieterhöhung
Nach Ankündigung einer Mieterhöhung können Sie zum Ende des übernächsten Monats kündigen.
Gesundheitsgefahr
Bei erheblichen Gesundheitsgefahren (Schimmel, Schadstoffe) ist fristlose Kündigung möglich.
Modernisierung
Nach Modernisierungsankündigung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Formvorschriften
Schriftform
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen — also mit Unterschrift auf Papier. E-Mail oder Fax reichen nicht!
Empfangsnachweis
Sichern Sie sich ab:
- Einschreiben mit Rückschein
- Persönliche Übergabe mit Zeugen
- Empfangsbestätigung unterschreiben lassen
Häufige Fallen
1. Längere Kündigungsfrist als 3 Monate
Eine Klausel wie "Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate" ist für Mieter unwirksam.
2. Kündigung nur zum Quartalsende
"Eine Kündigung ist nur zum 31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12. möglich" — unwirksam für Mieter.
3. Kündigungsverzicht über 4 Jahre
Längerer Verzicht als 4 Jahre ist komplett unwirksam.
Fazit
Die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten ist Ihr Recht als Mieter. Lassen Sie sich nicht durch komplizierte Vertragsklauseln verunsichern — die meisten sind zu Ihrem Nachteil und damit unwirksam.
Dieser Artikel dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
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