Klauselkategorie: Kleinreparaturen

Kleinreparaturklausel im Mietvertrag verstehen

Kleinreparaturklauseln wälzen Bagatellreparaturen auf Mieter ab — wirksam sind sie laut BGH nur in engen Grenzen. MietCheck markiert die Klausel und ihre Kostengrenzen, damit Sie gezielt klären können, ob Beratung sinnvoll ist.

Häufigkeit

Sehr verbreitet

Fehlende Obergrenzen je Reparatur oder pro Jahr sind der häufigste Grund, warum die Klausel als Ganzes kippt.

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Obergrenze je Reparatur

≈ 75–120 €

In aktuellen Verträgen übliche Spanne; deutlich höhere Beträge sind ein Klärungspunkt.

Jahres-Höchstgrenze

6–8 %

Der Jahresmiete — ohne eine solche Grenze ist die Klausel regelmäßig insgesamt unwirksam.

Leiturteil

BGH 1989

VIII ZR 91/88: doppelte Begrenzung und Beschränkung auf Gegenstände des häufigen Zugriffs.

Was sind Kleinreparaturen?

Erklärung & Fragen

Kleinreparaturen sind kleine Instandsetzungen an Gegenständen, die dem häufigen, unmittelbaren Zugriff des Mieters unterliegen: Wasserhähne, Lichtschalter, Steckdosen, Tür- und Fenstergriffe, Rollladengurte. Ohne wirksame Klausel trägt der Vermieter auch diese Kosten (§ 535 BGB).

Per Formularklausel dürfen die Kosten nur mit doppelter Begrenzung übertragen werden: einer Obergrenze pro Reparatur und einer Höchstgrenze pro Jahr. Außerdem darf die Klausel nur die Kostentragung regeln — Klauseln, die Mieter verpflichten, selbst Handwerker zu beauftragen, gehen zu weit.

Wichtig: Kostet eine Reparatur mehr als die Obergrenze, trägt der Vermieter die Kosten vollständig — eine anteilige Beteiligung des Mieters an teureren Reparaturen sehen wirksame Klauseln nicht vor.

Unauffällige Formulierungen (Beispiele)

  • „Der Mieter trägt die Kosten von Kleinreparaturen an Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas bis 100 € im Einzelfall, insgesamt höchstens 8 % der Jahreskaltmiete.“
  • „Erfasst sind nur Gegenstände, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen.“

Formulierungen als offene Frage (Beispiele)

  • „Kleinreparaturen gehen zu Lasten des Mieters.“ (keine Obergrenzen)
  • „Der Mieter hat Kleinreparaturen auf eigene Kosten ausführen zu lassen.“ (Vornahmepflicht statt Kostentragung)
  • „Bei höheren Kosten trägt der Mieter die ersten 120 € jeder Reparatur.“ (unzulässige Selbstbeteiligung)

Allgemeine Grundlagen

Hinweise für Mieter

§ 535 BGB

Ausgangspunkt: Instandhaltung ist Sache des Vermieters

§ 307 BGB

Inhaltskontrolle: Klauseln ohne Begrenzung benachteiligen unangemessen

BGH VIII ZR 91/88

Leiturteil zur doppelten Kostenbegrenzung

Leiturteile zu dieser Klausel

Häufige Fragen

FAQ: Kleinreparaturen

Wann ist eine Kleinreparaturklausel ein Klärungspunkt?

Wenn eine Obergrenze je Reparatur oder die Jahres-Höchstgrenze fehlt, die Beträge ungewöhnlich hoch sind oder die Klausel Sie verpflichtet, Reparaturen selbst zu beauftragen. Ob die konkrete Klausel wirksam ist, sollte fachkundig geklärt werden.

Muss ich anteilig zahlen, wenn die Reparatur teurer ist als die Obergrenze?

Nach der Rechtsprechung sehen wirksame Klauseln keine anteilige Beteiligung vor: Übersteigen die Kosten die Grenze, trägt sie grundsätzlich der Vermieter vollständig. Verlangt der Vermieter trotzdem einen Anteil, gehört das auf die Fragenliste.

Gilt die Klausel auch für Heizung oder Therme?

Erfasst sind nur Gegenstände des häufigen, unmittelbaren Zugriffs. Ob eine Therme oder Heizungsanlage dazugehört, ist umstritten und hängt von Klausel und Einzelfall ab — ein typischer Punkt für fachkundige Einordnung.

Wichtiger Hinweis

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. MietCheck erstellt einen Mietvertrag-Check mit Zusammenfassung, offenen Fragen und To-dos; verbindlichen Rechtsrat zu Ihrem konkreten Fall erhalten Sie bei Anwalt, Mieterverein oder sonst befugten Beratungsstellen.

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