Unauffällige Formulierungen (Beispiele)
- „Die Haltung von Kleintieren ist gestattet. Die Haltung von Hunden und Katzen bedarf der Zustimmung des Vermieters, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf.“
Ein pauschales Hunde- und Katzenverbot per Formularklausel ist laut BGH unwirksam — nötig ist eine Abwägung im Einzelfall. MietCheck markiert Tierhaltungsklauseln, damit Sie wissen, worüber Sie sprechen müssen.
Leiturteil
BGH 2013
VIII ZR 168/12: Generelles Hunde-/Katzenverbot per Formularklausel unwirksam — Einzelfallabwägung erforderlich.
Mietvertrag prüfen lassenKleintiere
erlaubnisfrei
Hamster, Zierfische & Co. gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch und brauchen keine Zustimmung.
Hund & Katze
Abwägung
Weder pauschal verboten noch automatisch erlaubt — es kommt auf die Umstände an.
Pauschalverbot
unwirksam
Als Formularklausel laut BGH unwirksam; ein Zustimmungsvorbehalt kann dagegen zulässig sein.
Was regeln Tierhaltungsklauseln?
Tierhaltungsklauseln legen fest, ob und unter welchen Voraussetzungen Mieter Tiere halten dürfen: vom generellen Verbot über Zustimmungsvorbehalte bis zu Listen erlaubter Tiere. Ohne Regelung gehört die Haltung üblicher Kleintiere zum vertragsgemäßen Gebrauch; bei Hund und Katze kommt es auf die Umstände an.
Der BGH hat 2013 entschieden, dass ein generelles, ausnahmsloses Hunde- und Katzenverbot Mieter unangemessen benachteiligt (§ 307 BGB). Erforderlich ist immer eine Abwägung: Art und Größe des Tieres, Zahl, Verhalten, Wohnungsgröße und die Belange von Nachbarn und Vermieter.
Zulässig bleiben Klauseln, die die Haltung von Hund und Katze unter einen Zustimmungsvorbehalt stellen, sofern die Zustimmung nicht frei verweigert werden darf. Ein dokumentierter Antrag beim Vermieter ist deshalb meist der beste erste Schritt.
Allgemeine Grundlagen
§ 535 BGB
Vertragsgemäßer Gebrauch umfasst übliche Kleintierhaltung
§ 307 BGB
Generelle Verbote benachteiligen unangemessen
BGH VIII ZR 168/12
Leiturteil: Einzelfallabwägung statt Pauschalverbot
Häufige Fragen
Ein generelles Hunde- und Katzenverbot per Formularklausel ist laut BGH unwirksam. Im Einzelfall kann die Haltung aber untersagt werden, wenn die Abwägung gegen das Tier ausfällt — etwa bei erheblichen Störungen. Der konkrete Fall gehört in fachkundige Beratung.
Übliche Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen oder Zierfische gehören grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch und sind erlaubnisfrei — auch wenn der Vertrag anderes suggeriert.
Stellen Sie eine konkrete, dokumentierte Anfrage beim Vermieter (Tierart, Größe, Anzahl). Lehnt er pauschal ab, lohnt es sich, die Klausel und die Ablehnung mit Mieterverein oder Anwalt einzuordnen, bevor Fakten geschaffen werden.
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. MietCheck erstellt einen Mietvertrag-Check mit Zusammenfassung, offenen Fragen und To-dos; verbindlichen Rechtsrat zu Ihrem konkreten Fall erhalten Sie bei Anwalt, Mieterverein oder sonst befugten Beratungsstellen.
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