Kaution

Mietkaution: Rechte, Pflichten, Fallen

Alles über die Mietkaution. Maximale Höhe, Ratenzahlung, Rückzahlung nach Auszug. Diese Rechte haben Sie als Mieter.

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Thomas Müller
10.12.20242 min read
Schlüssel und Geld auf Tisch

Mietkaution: Rechte, Pflichten, Fallen

Die Mietkaution ist oft der größte Einzelbetrag, den Mieter zu Beginn eines Mietverhältnisses zahlen müssen. Umso wichtiger, dass Sie Ihre Rechte kennen.

Maximale Höhe der Kaution

Gesetzliche Regelung (§ 551 BGB): Die Kaution darf maximal 3 Nettokaltmieten betragen.

Beispielrechnung

NettokaltmieteMaximale Kaution
500€1.500€
800€2.400€
1.200€3.600€

Wichtig: Nebenkosten zählen nicht! Nur die Kaltmiete ohne Heizung und Betriebskosten.

Recht auf Ratenzahlung

Sie müssen die Kaution nicht auf einmal zahlen. § 551 Abs. 2 BGB gibt Ihnen das Recht, in 3 gleichen Monatsraten zu zahlen.

  • 1. Rate: Bei Mietbeginn
  • 2. Rate: Mit der zweiten Miete
  • 3. Rate: Mit der dritten Miete

Eine Klausel, die sofortige Vollzahlung verlangt, ist unwirksam!

Anlage der Kaution

Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen:

  • Auf einem Sparkonto
  • Mit dem üblichen Zinssatz
  • Die Zinsen stehen dem Mieter zu

Rückzahlung nach Auszug

Wann muss gezahlt werden?

Der Vermieter hat eine angemessene Prüfungsfrist — üblicherweise 3-6 Monate. Danach muss er:

  1. Die Kaution zurückzahlen, oder
  2. Berechtigte Abzüge nachweisen

Wofür darf einbehalten werden?

  • Ausstehende Miete
  • Nachzahlung Nebenkosten
  • Berechtigte Schadensersatzansprüche
  • Nicht aber: Normale Abnutzung!

Was ist normale Abnutzung?

Diese Dinge müssen Sie nicht ersetzen:

  • Leichte Verfärbungen an Wänden
  • Druckstellen im Teppich von Möbeln
  • Abgenutzte Türklinken
  • Kleine Kratzer im Parkett

Häufige Fallen

1. Kaution zu hoch

Mehr als 3 Nettokaltmieten? Ungültig. Sie können den überschüssigen Betrag zurückfordern.

2. Keine Ratenzahlung erlaubt

Der Vermieter verlangt sofortige Vollzahlung? Ungültig. Sie haben Anspruch auf Ratenzahlung.

3. Kaution für Schönheitsreparaturen einbehalten

Wenn Ihre Schönheitsreparatur-Klausel unwirksam ist, darf der Vermieter die Kaution nicht für Renovierung einbehalten.

4. Pauschale Abzüge ohne Nachweis

Der Vermieter zieht "pauschal 500€ für Renovierung" ab? Unzulässig. Er muss jeden Abzug nachweisen.

Was tun bei Streit?

  1. Schriftlich auffordern mit Frist (meist 2 Wochen)
  2. Mieterverein oder Anwalt einschalten
  3. Mahnbescheid beantragen
  4. Klage beim Amtsgericht (unter 5.000€ ohne Anwalt möglich)

Fazit

Die Kaution ist Ihr Geld — lassen Sie sich nicht mehr abnehmen als gesetzlich erlaubt. Prüfen Sie vor Vertragsschluss, ob die Kautionsregelung legal ist.


Dieser Artikel dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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