Mietkaution: Rechte, Pflichten, Fallen
Alles über die Mietkaution. Maximale Höhe, Ratenzahlung, Rückzahlung nach Auszug. Diese Rechte haben Sie als Mieter.
Mietkaution: Rechte, Pflichten, Fallen
Die Mietkaution ist oft der größte Einzelbetrag, den Mieter zu Beginn eines Mietverhältnisses zahlen müssen. Umso wichtiger, dass Sie Ihre Rechte kennen.
Maximale Höhe der Kaution
Gesetzliche Regelung (§ 551 BGB): Die Kaution darf maximal 3 Nettokaltmieten betragen.
Beispielrechnung
| Nettokaltmiete | Maximale Kaution |
|---|---|
| 500€ | 1.500€ |
| 800€ | 2.400€ |
| 1.200€ | 3.600€ |
Wichtig: Nebenkosten zählen nicht! Nur die Kaltmiete ohne Heizung und Betriebskosten.
Recht auf Ratenzahlung
Sie müssen die Kaution nicht auf einmal zahlen. § 551 Abs. 2 BGB gibt Ihnen das Recht, in 3 gleichen Monatsraten zu zahlen.
- 1. Rate: Bei Mietbeginn
- 2. Rate: Mit der zweiten Miete
- 3. Rate: Mit der dritten Miete
Eine Klausel, die sofortige Vollzahlung verlangt, ist unwirksam!
Anlage der Kaution
Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen:
- Auf einem Sparkonto
- Mit dem üblichen Zinssatz
- Die Zinsen stehen dem Mieter zu
Rückzahlung nach Auszug
Wann muss gezahlt werden?
Der Vermieter hat eine angemessene Prüfungsfrist — üblicherweise 3-6 Monate. Danach muss er:
- Die Kaution zurückzahlen, oder
- Berechtigte Abzüge nachweisen
Wofür darf einbehalten werden?
- Ausstehende Miete
- Nachzahlung Nebenkosten
- Berechtigte Schadensersatzansprüche
- Nicht aber: Normale Abnutzung!
Was ist normale Abnutzung?
Diese Dinge müssen Sie nicht ersetzen:
- Leichte Verfärbungen an Wänden
- Druckstellen im Teppich von Möbeln
- Abgenutzte Türklinken
- Kleine Kratzer im Parkett
Häufige Fallen
1. Kaution zu hoch
Mehr als 3 Nettokaltmieten? Ungültig. Sie können den überschüssigen Betrag zurückfordern.
2. Keine Ratenzahlung erlaubt
Der Vermieter verlangt sofortige Vollzahlung? Ungültig. Sie haben Anspruch auf Ratenzahlung.
3. Kaution für Schönheitsreparaturen einbehalten
Wenn Ihre Schönheitsreparatur-Klausel unwirksam ist, darf der Vermieter die Kaution nicht für Renovierung einbehalten.
4. Pauschale Abzüge ohne Nachweis
Der Vermieter zieht "pauschal 500€ für Renovierung" ab? Unzulässig. Er muss jeden Abzug nachweisen.
Was tun bei Streit?
- Schriftlich auffordern mit Frist (meist 2 Wochen)
- Mieterverein oder Anwalt einschalten
- Mahnbescheid beantragen
- Klage beim Amtsgericht (unter 5.000€ ohne Anwalt möglich)
Fazit
Die Kaution ist Ihr Geld — lassen Sie sich nicht mehr abnehmen als gesetzlich erlaubt. Prüfen Sie vor Vertragsschluss, ob die Kautionsregelung legal ist.
Dieser Artikel dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
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