Miete & Miethöhe

Mietspiegel

Übersicht der Gemeinde über die ortsübliche Vergleichsmiete (§§ 558c, 558d BGB). Qualifizierte Mietspiegel haben besondere Beweiskraft.

Ein Mietspiegel ist eine von Gemeinde oder Interessenverbänden erstellte Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c BGB). Der qualifizierte Mietspiegel (§ 558d BGB) wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und alle zwei Jahre angepasst — ihm kommt im Streit besondere Beweiskraft zu.

Praktisch dient der Mietspiegel als Begründungsmittel für Mieterhöhungen und als Maßstab für die Mietpreisbremse. Große Städte müssen seit dem Mietspiegelreformgesetz einen Mietspiegel vorhalten.

Für Mieter ist er das wichtigste kostenlose Werkzeug, um die eigene Miete einzuordnen: Einordnung nach Baujahr, Lage, Größe und Ausstattung ergibt eine Spanne — wo die eigene Wohnung darin liegt, ist häufig der eigentliche Streitpunkt und im Zweifel fachkundig zu klären.

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