Quotenabgeltungsklausel
Klausel, nach der Mieter beim Auszug anteilige Renovierungskosten zahlen sollen. Laut BGH (2015) als Formularklausel unwirksam.
Quotenabgeltungsklauseln verlangen vom Mieter beim Auszug eine anteilige Beteiligung an künftigen Renovierungskosten, wenn die üblichen Renovierungsintervalle noch nicht erreicht sind — etwa nach Kostenvoranschlag und prozentualer Staffel je Wohndauer.
Der BGH hat solche Klauseln 2015 gekippt: Der Mieter müsste bei Vertragsschluss hypothetisch abschätzen, welche Kosten auf ihn zukommen — das ist intransparent und benachteiligt ihn unangemessen (§ 307 BGB). Als Formularklausel sind Quotenabgeltungsklauseln daher regelmäßig unwirksam.
In älteren Verträgen tauchen sie trotzdem noch häufig auf. Wer beim Auszug mit einer anteiligen Kostenforderung konfrontiert wird, sollte die Klausel prüfen lassen, bevor gezahlt wird.