Endrenovierungsklausel
Klausel, die Renovierung beim Auszug unabhängig vom Zustand verlangt. Als Formularklausel laut BGH regelmäßig unwirksam.
Eine Endrenovierungsklausel verpflichtet den Mieter, die Wohnung beim Auszug zu renovieren — unabhängig davon, wann zuletzt renoviert wurde und ob es der Zustand erfordert.
Solche zustandsunabhängigen Endrenovierungspflichten benachteiligen Mieter nach der BGH-Rechtsprechung unangemessen (§ 307 BGB) und sind als Formularklausel regelmäßig unwirksam — ebenso die Kombination aus laufenden Renovierungsfristen und zusätzlicher Endrenovierung (Summierungseffekt).
Steht eine solche Klausel im Vertrag, heißt das nicht automatisch, dass gar nichts geschuldet ist — die Wirkung hängt von Formulierung und Gesamtbild des Vertrags ab. Vor dem Auszug lohnt es sich, die Klausel fachkundig einordnen zu lassen, bevor renoviert wird.