Wohnflächenabweichung
Weicht die tatsächliche Wohnfläche von der vereinbarten ab, kann das Miete, Mieterhöhung und Nebenkosten beeinflussen — laut BGH zählt die wirkliche Fläche.
Von einer Wohnflächenabweichung spricht man, wenn die tatsächliche Wohnfläche von der im Mietvertrag angegebenen abweicht. Gemessen wird in der Regel nach der Wohnflächenverordnung — Dachschrägen, Balkone und Terrassen zählen dabei nur anteilig.
Die Folgen hängen vom Kontext ab: Für Mieterhöhungen hat der BGH entschieden, dass die tatsächliche Wohnfläche maßgeblich ist, nicht die vertraglich angegebene. Ist die Wohnung mehr als 10 % kleiner als vereinbart, kann das nach der Rechtsprechung zudem ein Mangel sein, der zur Mietminderung berechtigt.
Wer Zweifel an der angegebenen Fläche hat, kann nachmessen (lassen) und die Angabe im Vertrag mit dem Aufmaß vergleichen. Ob sich daraus im Einzelfall Ansprüche ergeben, sollte fachkundig geklärt werden.