Nettokaltmiete
Die Grundmiete ohne Betriebs- und Heizkosten. Referenzgröße für Kaution, Mietspiegel und die meisten mietrechtlichen Grenzen.
Die Nettokaltmiete (auch Grundmiete) ist das Entgelt für die reine Überlassung der Wohnung — ohne kalte Betriebskosten und ohne Heiz- und Warmwasserkosten. Die Bruttokaltmiete umfasst zusätzlich die kalten Betriebskosten, die Warmmiete alle Nebenkosten.
Viele mietrechtliche Größen knüpfen an die Nettokaltmiete an: Die Kaution ist auf drei Nettokaltmieten begrenzt (§ 551 BGB), Mietspiegel weisen Vergleichsmieten in der Regel nettokalt pro Quadratmeter aus, und auch Mietpreisbremse und Kappungsgrenze rechnen mit der Grundmiete.
Im Vertrag sollte die Zusammensetzung der Gesamtmiete klar aufgeschlüsselt sein: Grundmiete, Betriebskostenvorauszahlung oder -pauschale und gegebenenfalls Zuschläge (etwa für Möblierung). Fehlt die Aufschlüsselung, ist das eine typische offene Frage vor der Unterschrift.