Möblierungszuschlag
Aufschlag auf die Miete für überlassene Möbel. Gesetzlich nicht geregelt und oft nicht ausgewiesen — die Mietpreisbremse gilt trotzdem.
Der Möblierungszuschlag ist der Teil der Miete, der auf die Überlassung von Möbeln und Einrichtung entfällt. Er ist gesetzlich nicht geregelt: Es gibt keine Vorschrift, wie hoch er sein darf oder wie er zu berechnen ist.
In der Praxis wird er häufig aus dem Zeitwert der Möbel abgeleitet, etwa als monatlich anteilige Abschreibung über die Nutzungsdauer, teils mit Verzinsung. Oft wird der Zuschlag aber gar nicht separat ausgewiesen, sondern in die Gesamtmiete eingepreist — das erschwert den Vergleich und die Kontrolle der Miethöhe.
Wichtig: In Gebieten mit Mietpreisbremse gilt diese grundsätzlich auch für möblierte Wohnungen. Der Zuschlag hebt die Grenze nicht auf, er macht ihre Kontrolle nur intransparenter. Wer die Zusammensetzung der Miete nicht nachvollziehen kann, sollte vor der Unterschrift nachfragen.