Schritt 1 — Zeitwert ermitteln: Vom Neuwert der überlassenen Möbel wird linear über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Ein 3 Jahre altes Mobiliar mit 8.000 € Neuwert und 10 Jahren Nutzungsdauer hat danach noch einen Zeitwert von 5.600 €.
Schritt 2 — Zuschlag ableiten: Nach dem Berliner Modell werden 2 % des Zeitwerts pro Monat angesetzt — im Beispiel 112 €. Andere Modelle rechnen mit monatlicher Abschreibung plus Kapitalverzinsung und kommen zu ähnlichen Größenordnungen.
Schritt 3 — Einordnen: In Gebieten mit Mietpreisbremse (§ 556d BGB) bleibt die Grenze aus ortsüblicher Vergleichsmiete + 10 % maßgeblich; ein angemessener Möblierungszuschlag kommt hinzu. Liegt die verlangte Gesamtmiete deutlich darüber, ist das eine offene Frage für Mieterverein oder Anwalt.