Übergabeprotokoll für die möblierte Wohnung

Bei möblierten Wohnungen entscheidet die Übergabedokumentation doppelt: über den Zustand der Wohnung und den der Möbel. Diese Checkliste zeigt, was ins Protokoll gehört — und wie Inventarliste und Fotos zusammenspielen.

Das gehört ins Übergabeprotokoll

  • Zustand von Wänden, Decken, Böden und Fenstern je Raum
  • Funktion von Heizung, Sanitär und Elektrik (Stichproben)
  • Zählerstände für Strom, Gas, Wasser mit Ablesedatum
  • Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel
  • Vorhandene Mängel konkret beschreiben — nicht nur „gebraucht“
  • Bei Möblierung: Verweis auf die beigefügte Inventarliste mit Möbelzustand
  • Datum, Ort und Unterschriften beider Seiten — je ein Exemplar

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Häufige Fragen zur Wohnungsübergabe

Was ist bei der Übergabe einer möblierten Wohnung anders?

Zusätzlich zur Wohnung wird das Inventar übergeben: Alle Möbel und Geräte sollten mit Zustand und Mängeln in einer Inventarliste erfasst werden, auf die das Übergabeprotokoll verweist. Ohne diese Dokumentation ist beim Auszug kaum nachweisbar, welche Schäden schon vorhanden waren.

Ist ein Übergabeprotokoll Pflicht?

Nein, gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht. Es ist aber das wichtigste Beweismittel bei Streit über Schäden, Renovierung oder die Kautionsrückzahlung — für Mieter wie Vermieter. Verweigert eine Seite die Mitwirkung, hilft eine einseitige Dokumentation mit Fotos und Zeugen.

Was mache ich mit Mängeln, die erst nach dem Einzug auffallen?

Melden Sie sie umgehend schriftlich nach (Mängelanzeige) und ergänzen Sie Fotos mit Datum. Je näher die Nachmeldung am Einzug liegt, desto besser lässt sich später belegen, dass der Mangel nicht von Ihnen stammt.

Worauf sollte ich beim Auszug achten?

Vergleichen Sie den Zustand mit Einzugsprotokoll und Inventarliste, dokumentieren Sie die Rückgabe erneut mit Protokoll und Fotos und lassen Sie sich die Schlüsselrückgabe bestätigen. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch geht grundsätzlich nicht zu Ihren Lasten.

Hinweis: Checkliste und Vorlage dienen der Dokumentation und allgemeinen Information — keine Rechtsberatung. Bei Streit über Schäden oder Kaution helfen Anwalt, Mieterverein oder sonst befugte Beratungsstellen.

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