Inventarliste
Verzeichnis der bei einer möblierten Wohnung überlassenen Möbel und Geräte mit Zustand und Mängeln — Grundlage für Haftung und Kautionsabrechnung.
Die Inventarliste erfasst bei möblierten oder teilmöblierten Wohnungen alle mitvermieteten Gegenstände: Möbel, Elektrogeräte, Lampen, Geschirr — idealerweise raumweise, mit Anzahl, Zustand und vorhandenen Mängeln. Sie wird bei der Übergabe gemeinsam ausgefüllt und von beiden Seiten bestätigt.
Rechtlich ist sie nicht vorgeschrieben, praktisch aber entscheidend: Der Mieter haftet im Rahmen der vertraglichen Regeln für das überlassene Inventar. Ohne Liste ist beim Auszug kaum nachweisbar, was in welchem Zustand übergeben wurde — ein häufiger Streitpunkt bei der Kautionsabrechnung.
Fehlt eine Liste, können Mieter selbst eine erstellen, mit Fotos dokumentieren und vom Vermieter gegenzeichnen lassen. Normale Abnutzung der Möbel durch vertragsgemäßen Gebrauch geht dabei grundsätzlich nicht zu Lasten des Mieters.