Kautionsabrechnung
Abrechnung des Vermieters über die Mietkaution nach Vertragsende: Welche Forderungen verrechnet werden und wann zurückgezahlt werden muss.
Mit der Kautionsabrechnung legt der Vermieter nach Ende des Mietverhältnisses offen, ob und wofür er die Kaution in Anspruch nimmt — etwa für Mietrückstände, unstreitige Schadensersatzforderungen oder noch offene Betriebskostennachzahlungen.
Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht: Anerkannt ist eine angemessene Prüf- und Überlegungsfrist, die je nach Fall häufig mit etwa drei bis sechs Monaten angesetzt wird. Für eine zu erwartende Betriebskostennachzahlung darf ein angemessener Teil länger einbehalten werden.
Für Mieter zahlt sich Dokumentation aus: Übergabeprotokoll, Fotos und die Inventarliste (bei möblierten Wohnungen) machen streitige Abzüge überprüfbar. Bleibt die Rückzahlung ohne nachvollziehbare Abrechnung aus, ist das ein Fall für Mieterverein oder Anwalt.