Kündigung & Vertragsende

Sonderkündigungsrecht

Außerordentliche Kündigungsmöglichkeit mit gesetzlicher Frist in Sonderfällen — etwa bei Mieterhöhung, Modernisierung oder Tod des Mieters.

Ein Sonderkündigungsrecht erlaubt die Kündigung mit gesetzlicher Frist in Situationen, in denen der Mieter am regulären Vertrag sonst festgehalten wäre. Wichtige Fälle: die Mieterhöhung auf die Vergleichsmiete (§ 561 BGB), die angekündigte Modernisierung (§ 555e BGB) und der Tod des Mieters für Erben und Mitmieter (§ 563a, § 564 BGB).

Bei der Mieterhöhung etwa kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen — die Erhöhung tritt dann nicht ein.

Die Fristen sind je nach Fall unterschiedlich und knapp bemessen. Wer ein Sonderkündigungsrecht nutzen will, sollte Anlass, Frist und Form (Schriftform, Zugang) sauber dokumentieren.

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