Sonderkündigungsrecht
Außerordentliche Kündigungsmöglichkeit mit gesetzlicher Frist in Sonderfällen — etwa bei Mieterhöhung, Modernisierung oder Tod des Mieters.
Ein Sonderkündigungsrecht erlaubt die Kündigung mit gesetzlicher Frist in Situationen, in denen der Mieter am regulären Vertrag sonst festgehalten wäre. Wichtige Fälle: die Mieterhöhung auf die Vergleichsmiete (§ 561 BGB), die angekündigte Modernisierung (§ 555e BGB) und der Tod des Mieters für Erben und Mitmieter (§ 563a, § 564 BGB).
Bei der Mieterhöhung etwa kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen — die Erhöhung tritt dann nicht ein.
Die Fristen sind je nach Fall unterschiedlich und knapp bemessen. Wer ein Sonderkündigungsrecht nutzen will, sollte Anlass, Frist und Form (Schriftform, Zugang) sauber dokumentieren.