Kündigungstermin: 30. Juni

Wohnung kündigen zum 30. Juni: bis wann muss die Kündigung zugehen?

Soll Ihr Mietverhältnis zum 30. Juni enden, muss die Kündigung bei drei Monaten Frist spätestens am dritten Werktag im April beim Vermieter eingehen. Hier sind die konkreten Stichtage für die nächsten Jahre — Feiertage und Samstage eingerechnet.

Nächster Stichtag (2027)

5. April 2027

Spätester Zugang beim Vermieter für ein Vertragsende am 30. Juni 2027.

Schreiben mit diesem Termin

Kündigung zum 30. Juni

Stichtage 2027–2029

Spätester Zugang beim Vermieter und empfohlener Versandtag — Samstage, bundesweite Feiertage und Landesfeiertage eingerechnet.

VertragsendeSpätester ZugangVersand empfohlen bisBesonderheiten
30. Juni 2027Montag, 5. April 202730. März 2027
  • 3. Werktag ist ein Samstag → nächster Werktag (§ 193 BGB)
30. Juni 2028Dienstag, 4. April 202829. März 2028
  • Keine Besonderheiten
30. Juni 2029Donnerstag, 5. April 202928. März 2029
  • Ostermontag (2. April 2029) zählt nicht als Werktag

Berechnet nach § 573c BGB für die gesetzliche Frist von drei Monaten; „Versand empfohlen“ = vier Werktage Puffer für die Zustellung per Einwurf-Einschreiben. Bei individuell kürzerer Frist oder Sonderkündigungsrecht abweichend.

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Der Vertrag soll enden zum

Spätester Zugang beim Vermieter

Montag, 5. April 2027

  • Vertragsende: 30. Juni 2027 bei 3 Monaten Frist.
  • Versand-Empfehlung (Einwurf-Einschreiben): bis 30. März 2027, damit Puffer für die Zustellung bleibt.
  • Der 3. Werktag fällt auf einen Samstag — Fristende verschiebt sich auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB).
Kündigungsschreiben mit diesem Termin erstellen

Allgemeine Fristenkunde nach § 573c BGB: Samstage zählen als Werktage, Sonn- und gesetzliche Feiertage nicht; fällt der dritte Werktag auf einen Samstag, gilt der nächste Werktag (§ 193 BGB). Abweichende Vertragsklauseln, Befristungen oder Sonderkündigungsrechte können das Ergebnis ändern — Orientierung statt Rechtsberatung.

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Gesetzliche Grundlagen

Was im Gesetz steht

Allgemeine Rechtskunde — die Paragrafen, auf denen Rechner und Vorlagen beruhen

§ 573c Abs. 1 BGB

Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats

§ 193 BGB

Fällt der letzte Tag der Frist auf Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nächste Werktag

§ 130 BGB

Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung beim Vermieter, nicht der Versand

§ 568 BGB

Schriftform: ausgedruckt und von allen Mietern eigenhändig unterschrieben

Häufige Fragen

Fragen zur Kündigung zum 30. Juni

Bis wann muss die Kündigung zugehen, damit der Vertrag zum 30. Juni endet?

Bei der gesetzlichen Frist von drei Monaten muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag im April beim Vermieter eingehen — für 2027 ist das der Montag, 5. April 2027. Geht sie später ein, endet der Vertrag erst einen Monat später.

Zählt der Samstag als Werktag?

Ja. Bei der Karenzzeit des § 573c BGB zählt der Samstag als Werktag; Sonn- und gesetzliche Feiertage zählen nicht. Fällt der dritte Werktag auf einen Samstag, verschiebt sich das Fristende nach § 193 BGB auf den nächsten Werktag.

Was, wenn mein Vertrag eine andere Frist nennt?

Für Mieter gilt höchstens die gesetzliche Frist von drei Monaten; längere Fristen zulasten des Mieters sind laut § 573c Abs. 4 BGB unwirksam. Kürzere Fristen zugunsten des Mieters sind zulässig — im Rechner können Sie die Frist anpassen.

Wichtiger Hinweis

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechner und Vorlagen bilden die gesetzliche Regel ab; ob abweichende Vertragsklauseln, Befristungen oder Sonderrechte in Ihrem Fall greifen, klären Anwalt, Mieterverein oder sonst befugte Beratungsstellen.

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