Außerordentliche Kündigung mit Frist

Sonderkündigungsrecht: Wann Mieter trotz Befristung kündigen können

Ein Sonderkündigungsrecht erlaubt Mietern, das Mietverhältnis mit gesetzlicher Frist zu beenden — auch wenn ein Zeitmietvertrag oder ein Kündigungsverzicht die ordentliche Kündigung eigentlich ausschließt. Das Gesetz knüpft es an bestimmte Auslöser wie eine Mieterhöhung oder Modernisierung und verlangt, dass es innerhalb kurzer Fristen ausgeübt wird.

Gesetzliche Basis

§ 573d BGB

Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist: drei Monate zum Monatsende, wenn die Kündigung bis zum dritten Werktag des Monats zugeht. Einzelne Sonderkündigungsrechte sehen eigene Fristen vor.

Kündigungsschreiben erstellen

Frist

3 Monate

Nach § 573d Abs. 2 BGB — bei Mieterhöhung und Modernisierung gelten abweichende Termine.

Trotz Befristung

Ja

Sonderkündigungsrechte gelten grundsätzlich auch bei Zeitmietvertrag und Kündigungsverzicht.

Ausübungsfrist

Kurz

Je nach Fall ein bis zwei Monate ab Zugang des Auslösers — danach erlischt das Recht.

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Was ein Sonderkündigungsrecht auslöst

Sonderkündigungsrechte sind außerordentliche Kündigungen mit gesetzlicher Frist. Anders als die fristlose Kündigung setzen sie keinen wichtigen Grund voraus, sondern einen konkreten, im Gesetz beschriebenen Anlass. Liegt dieser vor, darf der Mieter kündigen, obwohl der Vertrag befristet ist oder einen Kündigungsverzicht enthält.

Die wichtigsten Auslöser: Der Vermieter verlangt eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete oder wegen Modernisierung (§ 561 BGB), er kündigt eine Modernisierung an (§ 555e BGB), der Mieter stirbt (§ 564 BGB für Erben, § 563a BGB für Mitmieter), der Vermieter verweigert die Erlaubnis zur Untervermietung (§ 540 Abs. 1 S. 2 BGB) oder das Mietverhältnis ist für mehr als 30 Jahre geschlossen (§ 544 BGB).

Gemeinsam ist allen Fällen: Der Mieter muss das Recht innerhalb einer kurzen Ausübungsfrist nutzen, sonst erlischt es. Die Kündigung wirkt dann nicht sofort, sondern zu dem im Gesetz bestimmten Termin.

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Die Fälle und ihre Fristen im Überblick

Die Ausübungsfristen unterscheiden sich je nach Sonderkündigungsrecht deutlich. Wer den Termin verpasst, kann nur noch ordentlich kündigen — bei einem Zeitmietvertrag oder Kündigungsverzicht also unter Umständen gar nicht.

Die folgende Übersicht nennt für jeden Fall, bis wann die Kündigung zugegangen sein muss und zu welchem Zeitpunkt das Mietverhältnis endet.

  • Mieterhöhung (§ 561 BGB): Kündigung bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens, Ende zum Ablauf des übernächsten Monats — die Erhöhung tritt dann nicht ein.
  • Modernisierung (§ 555e BGB): Kündigung bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Ankündigung folgt, zum Ablauf des übernächsten Monats.
  • Tod des Mieters (§ 564 BGB): Erben können innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod mit der gesetzlichen Frist des § 573d BGB kündigen; verbleibende Mitmieter nach § 563a BGB ebenfalls binnen eines Monats.
  • Verweigerte Untervermietung (§ 540 Abs. 1 S. 2 BGB): Kündigung mit der gesetzlichen Frist, sofern in der Person des Untermieters kein wichtiger Grund für die Verweigerung liegt.
  • Vertrag über mehr als 30 Jahre (§ 544 BGB): nach Ablauf von 30 Jahren jederzeit mit gesetzlicher Frist kündbar.
  • Allgemeine Frist (§ 573d Abs. 2 BGB): Zugang bis zum dritten Werktag eines Monats, Ende zum Ablauf des übernächsten Monats.
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So üben Sie das Sonderkündigungsrecht aus

Die Kündigung muss wie jede Kündigung von Wohnraum schriftlich erfolgen und von allen Mietern unterschrieben sein. Anders als bei der ordentlichen Kündigung sollte das Schreiben den Anlass ausdrücklich nennen — etwa „außerordentliche Kündigung nach § 561 BGB wegen Ihres Mieterhöhungsverlangens vom …“. So ist für den Vermieter erkennbar, dass keine gewöhnliche Kündigung gemeint ist, die an Befristung oder Kündigungsverzicht scheitern könnte.

Sinnvoll ist, das Schreiben zusätzlich mit einer hilfsweisen ordentlichen Kündigung zu verbinden, falls der Vertrag diese zulässt. Ob die Voraussetzungen im konkreten Fall vorliegen — zum Beispiel, ob ein Mieterhöhungsverlangen überhaupt wirksam ist — sollte bei Unsicherheit fachkundig geklärt werden.

Werkzeug

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Vertragsende

Donnerstag, 31. Dezember 2026

  • Letzter Zugangstag im September: Donnerstag, 3. September 2026
  • Nach dem 3. Werktag: Die Frist läuft erst ab Oktober — das kostet einen Monat.
  • 3 Monate zum Monatsende (§ 573c BGB).
Kündigungsschreiben mit diesem Termin erstellen

Allgemeine Fristenkunde nach § 573c BGB: Samstage zählen als Werktage, Sonn- und gesetzliche Feiertage nicht; fällt der dritte Werktag auf einen Samstag, gilt der nächste Werktag (§ 193 BGB). Abweichende Vertragsklauseln, Befristungen oder Sonderkündigungsrechte können das Ergebnis ändern — Orientierung statt Rechtsberatung.

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Gesetzliche Grundlagen

Was im Gesetz steht

Allgemeine Rechtskunde — die Paragrafen, auf denen Rechner und Vorlagen beruhen

§ 573d BGB

Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist; Dreimonatsfrist und Karenztag

§ 561, § 555e BGB

Sonderkündigungsrechte des Mieters nach Mieterhöhung und bei Modernisierung

§ 564, § 563a BGB

Kündigung durch Erben und verbleibende Mitmieter nach dem Tod des Mieters

§ 540, § 544 BGB

Verweigerte Untervermietung; Verträge über mehr als 30 Jahre

Häufige Fragen

Fragen: Sonderkündigungsrecht

Gilt das Sonderkündigungsrecht auch bei einem Zeitmietvertrag?

Grundsätzlich ja. Die gesetzlichen Sonderkündigungsrechte sind außerordentliche Kündigungen und werden durch eine Befristung oder einen vereinbarten Kündigungsverzicht in der Regel nicht ausgeschlossen. Entscheidend ist, dass der jeweilige Auslöser vorliegt und die Ausübungsfrist eingehalten wird.

Was passiert mit der Mieterhöhung, wenn ich kündige?

Kündigt der Mieter nach § 561 BGB rechtzeitig, tritt die verlangte Mieterhöhung nicht ein. Bis zum Ende des Mietverhältnisses bleibt die bisherige Miete geschuldet.

Wie lange habe ich nach dem Tod eines Mitmieters Zeit?

Nach § 563a BGB können verbleibende Mitmieter innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod erfahren haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Für Erben, die nicht in der Wohnung leben, gilt nach § 564 BGB ebenfalls eine Monatsfrist. Danach läuft der Vertrag mit den normalen Kündigungsregeln weiter.

Wichtiger Hinweis

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechner und Vorlagen bilden die gesetzliche Regel ab; ob abweichende Vertragsklauseln, Befristungen oder Sonderrechte in Ihrem Fall greifen, klären Anwalt, Mieterverein oder sonst befugte Beratungsstellen.

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