Wie berechnet der Rechner die Kündigungsfrist?
Nach § 573c BGB: Geht die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats zu, endet der Vertrag drei Monate später zum Monatsende. Der Rechner zählt Werktage (Montag bis Samstag ohne gesetzliche Feiertage), verschiebt einen Samstag als dritten Werktag nach § 193 BGB und berücksichtigt auf Wunsch die Feiertage Ihres Bundeslands.