Vorlage: Studium & Wohnheim

Studentenwohnheim oder WG kündigen: Fristen im Studium

Wohnheimzimmer folgen eigenen Regeln: Für Studenten- und Jugendwohnheime setzt das Gesetz Teile des Kündigungsschutzes außer Kraft, und die Verträge sind meist auf Semester zugeschnitten. In einer privaten WG oder Wohnung gilt dagegen das normale Wohnraummietrecht.

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Wohnheim

Vertragsfrist

Die Frist steht im Wohnheimvertrag — meist semesterbezogen; länger als drei Monate darf sie zulasten des Mieters nicht sein.

Private Wohnung

3 Monate

Für WG-Zimmer und Wohnungen außerhalb des Wohnheims gilt § 573c BGB.

Auslandssemester

Untervermietung

Bei berechtigtem Interesse grundsätzlich Anspruch auf Erlaubnis (§ 553 BGB).

Kündigung bei Studium & Wohnheim

Was bei „Studium & Wohnheim“ anders ist

Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim ist nach § 549 Abs. 3 BGB von mehreren Schutzvorschriften ausgenommen: Die §§ 573, 573a, 573d Abs. 1 S. 1 und 574 bis 575 BGB gelten dort nicht. Der Träger kann also ohne berechtigtes Interesse kündigen, Widerspruch wegen Härte ist nicht vorgesehen, und Befristungen sind ohne die Voraussetzungen des § 575 BGB möglich. Hintergrund ist die Rotation: Die Plätze sollen regelmäßig neuen Studierenden zur Verfügung stehen.

Voraussetzung für die Ausnahme ist nach der Rechtsprechung ein echtes Wohnheim: Der Träger muss ein Belegungskonzept verfolgen, das den Wohnraum wechselnden Studierenden zuweist. Vermietet ein privater Anbieter lediglich möblierte Apartments an Studierende, ohne solches Konzept, greift § 549 Abs. 3 BGB in der Regel nicht — dann gilt das volle Mietrecht.

Für die Kündigung durch den Studierenden gilt die vertraglich vereinbarte Frist. Wohnheimverträge sehen häufig eine Kündigung zum Semesterende mit sechs bis acht Wochen Vorlauf oder eine Zweimonatsfrist vor. Eine längere Frist als die gesetzlichen drei Monate darf dem Mieter nach § 573c Abs. 4 BGB nicht auferlegt werden. Wer die Frist des eigenen Vertrags nicht kennt, findet sie meist in der Wohnheimordnung oder den Vertragsbedingungen.

Für ein Auslandssemester ist Kündigen nicht immer die beste Lösung. In einer privaten Wohnung oder WG lässt sich ein Zimmer untervermieten; das Gesetz erkennt einen zeitlich begrenzten Auslandsaufenthalt in der Regel als berechtigtes Interesse für die Erlaubnis an (§ 553 BGB). Wohnheime haben eigene Regelungen — manche erlauben Zwischenmiete über ihre Verwaltung, andere schließen sie aus.

Kaution und Übergabe laufen im Wohnheim oft standardisiert: Auszug zum Monats- oder Semesterende, Abnahme durch die Hausverwaltung, Rückzahlung nach Prüfung. Wer Möbel des Wohnheims nutzt, sollte deren Zustand beim Auszug fotografieren. In der privaten WG ist zusätzlich zu klären, wer die gemeinsame Kaution verwaltet und wie der Anteil des Ausziehenden ausgezahlt wird.

Das gehört ins Schreiben

  • Adressat: Wohnheimträger bzw. Studierendenwerk, oder Vermieter bei privater Wohnung
  • Zimmer- oder Apartmentnummer und Vertragsnummer aus dem Wohnheimvertrag
  • Kündigungstermin nach der vertraglichen Frist (z. B. Semesterende), hilfsweise nächstmöglicher Zeitpunkt
  • Bitte um Bestätigung und Terminvorschlag für die Abnahme des Zimmers
  • Anschrift oder IBAN für die Rückzahlung der Kaution
  • Unterschrift; bei privater WG mit gemeinsamem Vertrag: Unterschrift aller Mitbewohner

1Schritt 1

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Kündigungsfrist-Rechner

Vertragsende

Donnerstag, 31. Dezember 2026

  • Letzter Zugangstag im September: Donnerstag, 3. September 2026
  • Nach dem 3. Werktag: Die Frist läuft erst ab Oktober — das kostet einen Monat.
  • 3 Monate zum Monatsende (§ 573c BGB).
Kündigungsschreiben mit diesem Termin erstellen

2Schritt 2

Kündigungsschreiben: Studium & Wohnheim

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  • Kündigungsfrist und Kündigungstermin laut Vertrag
  • Kündigungsverzicht, Mindestlaufzeit und Befristung erkannt
  • Formvorgaben: Schriftform, Empfänger, Zugang
  • Rückgabe-, Renovierungs- und Kautionsregeln als Klartext
  • Vorbefülltes Kündigungsschreiben als PDF
  • Auszugs-Checkliste und offene Fragen für die Beratung

Gesetzliche Grundlagen

Was im Gesetz steht

Allgemeine Rechtskunde — die Paragrafen, auf denen Rechner und Vorlagen beruhen

§ 549 Abs. 3 BGB

Studenten- und Jugendwohnheime: eingeschränkter Kündigungsschutz

§ 573c BGB

Gesetzliche Kündigungsfrist; keine längere Frist zulasten des Mieters (Abs. 4)

§ 553 BGB

Erlaubnis zur Untervermietung eines Teils der Wohnung

Häufige Fragen

Fragen zur Kündigung bei Studium & Wohnheim

Welche Kündigungsfrist gilt im Studentenwohnheim?

Die im Wohnheimvertrag vereinbarte Frist. Viele Träger arbeiten mit Semesterterminen oder einer Frist von zwei Monaten. Eine Frist, die länger ist als die gesetzlichen drei Monate, darf laut § 573c Abs. 4 BGB nicht zum Nachteil des Mieters vereinbart werden.

Kann das Studierendenwerk mir ohne Grund kündigen?

Für Wohnraum in einem echten Studenten- oder Jugendwohnheim gilt § 573 BGB nicht (§ 549 Abs. 3 BGB) — der Träger braucht also kein berechtigtes Interesse. Die vertragliche und gesetzliche Frist muss er trotzdem einhalten. Ob ein Wohnheim die Voraussetzungen erfüllt, hängt vom Belegungskonzept ab und kann im Einzelfall strittig sein.

Was mache ich mit meinem WG-Zimmer im Auslandssemester?

In einer privaten WG kommt eine Untervermietung mit Erlaubnis des Vermieters in Betracht; ein befristeter Auslandsaufenthalt wird in der Regel als berechtigtes Interesse anerkannt (§ 553 BGB). Im Wohnheim entscheidet der Träger nach seinen Regeln. Wer nicht zurückkehrt, kündigt mit der vertraglichen Frist.

Wichtiger Hinweis

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechner und Vorlagen bilden die gesetzliche Regel ab; ob abweichende Vertragsklauseln, Befristungen oder Sonderrechte in Ihrem Fall greifen, klären Anwalt, Mieterverein oder sonst befugte Beratungsstellen.

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