Beim Umzug in eine neue Wohnung überschneiden sich oft alte und neue Miete. Wer doppelte Mietzahlungen vermeiden will, plant den Kündigungstermin rückwärts: Vom gewünschten Vertragsende aus zählt der Rechner auf dieser Seite den spätesten Zugangstag aus.
Ein Umzug berechtigt nicht zu einer kürzeren Frist. Soll die Wohnung früher frei werden, hilft in der Praxis ein Nachmietervorschlag oder ein Mietaufhebungsvertrag — beides ist eine freiwillige Vereinbarung mit dem Vermieter, kein Anspruch.
Neben der Kündigung laufen weitere Fristen: Die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen (§ 17 BMG). Strom-, Gas- und Internetverträge haben eigene Kündigungs- oder Umzugsregeln.
Für die Rückzahlung der Kaution setzt die Rechtsprechung dem Vermieter eine angemessene Prüffrist — häufig werden drei bis sechs Monate genannt. Ein Übergabeprotokoll mit Fotos und Zählerständen beugt späteren Streitigkeiten vor.