Praxis-Checkliste

Auszugs-Checkliste für Mieter: Schritt für Schritt bis zur Kaution

Zwischen Kündigung und Kautionsrückzahlung liegen rund drei Monate voller Termine. Diese Checkliste ordnet die Aufgaben nach Zeitpunkt — von der Kündigung mit Zugangsnachweis über Nachsendeauftrag und Übergabeprotokoll bis zur letzten Betriebskostenabrechnung — und erklärt, welche Pflichten das Gesetz tatsächlich vorsieht.

Gesetzliche Basis

§ 546 BGB

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben — geräumt, mit allen Schlüsseln und in dem Zustand, den der Vertrag wirksam verlangt.

Kündigungsschreiben erstellen

Ummeldung

2 Wochen

Nach dem Einzug in die neue Wohnung beim Einwohnermeldeamt anmelden (§ 17 BMG).

Kaution

3–6 Monate

Nach der Rechtsprechung darf der Vermieter in der Regel diese Prüffrist ausschöpfen, bevor er abrechnet.

Betriebskosten

12 Monate

Die letzte Abrechnung muss spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB).

01

Drei Monate bis acht Wochen vorher: Kündigung und Organisation

Am Anfang steht die Kündigung — schriftlich, von allen Mietern unterschrieben und so zugestellt, dass der Zugang bis zum dritten Werktag des Monats belegt werden kann. Parallel lohnt sich der Blick in den Mietvertrag: Gibt es eine Nachmieterklausel, Regelungen zur Renovierung oder besondere Vorgaben für die Rückgabe? Wer früher ausziehen möchte, sollte jetzt Nachmieter suchen und dem Vermieter vorschlagen.

Rund acht Wochen vor dem Auszug geht es um die Logistik. Umzugsunternehmen sind in Stoßzeiten früh ausgebucht, und viele Verträge rund um die Wohnung haben eigene Kündigungsfristen oder lassen sich mit Nachweis des Umzugs vorzeitig beenden. Die Hausratversicherung sollte über den Umzug informiert werden, weil sich der Versicherungsort ändert; auch die private Haftpflicht sollte die neue Adresse kennen.

  • Kündigung mit Zugangsnachweis (Einwurf-Einschreiben, Bote oder Empfangsbestätigung)
  • Mietvertrag auf Renovierungs-, Rückgabe- und Nachmieterklauseln durchsehen; bei Wunsch nach früherem Auszug Nachmieter vorschlagen
  • Umzugstermin festlegen, Umzugsunternehmen vergleichen oder Helfer und Transporter organisieren
  • Nachsendeauftrag bei der Post einrichten
  • Strom, Gas, Internet und Telefon ummelden oder kündigen
  • Hausrat- und Haftpflichtversicherung sowie Bank, Arbeitgeber und Ämter über die neue Adresse informieren
02

Rund vier Wochen vorher: Zustand der Wohnung klären

Ob beim Auszug renoviert werden muss, hängt davon ab, ob der Mietvertrag eine wirksame Klausel dazu enthält. Laut BGH sind viele Formularklauseln zu Schönheitsreparaturen unwirksam — etwa starre Fristenpläne, Quotenklauseln oder Renovierungspflichten bei unrenoviert übergebener Wohnung ohne angemessenen Ausgleich. Ist die Klausel unwirksam, muss der Mieter grundsätzlich nicht streichen. Im Zweifel sollte die Klausel fachkundig geprüft werden, bevor Sie Geld und Zeit investieren.

Unabhängig davon gehört zur ordnungsgemäßen Rückgabe nach § 546 BGB, dass die Wohnung geräumt und besenrein ist, Dübellöcher in der Regel fachgerecht verschlossen sind und selbst verursachte Schäden beseitigt wurden. Jetzt ist auch der richtige Zeitpunkt, den Übergabetermin zu vereinbaren — idealerweise bei Tageslicht und ein bis zwei Tage vor dem Ende der Mietzeit, damit Zeit für Nacharbeiten bleibt.

  • Renovierungsklausel im Mietvertrag prüfen — im Zweifel fachkundig klären lassen
  • Übergabetermin schriftlich vereinbaren, tagsüber und mit Zeitpuffer
  • Dübellöcher schließen, Kleinreparaturen erledigen, Umgang mit Einbauten klären
  • Einzugsprotokoll heraussuchen — es zeigt, welcher Zustand bei der Rückgabe verlangt werden kann
03

Letzte Woche und Übergabe

Die letzten Tage gehören der Endreinigung und der Vorbereitung der Übergabe. Fotografieren Sie alle Räume und die Zählerstände mit Datum, und zählen Sie die Schlüssel: Alle im Mietvertrag oder Einzugsprotokoll genannten Schlüssel müssen zurückgegeben werden, auch selbst nachgemachte.

Bei der Übergabe selbst sollte ein gemeinsames Protokoll erstellt werden, das den Zustand jedes Raums, die Zählerstände, die Zahl der Schlüssel und eventuelle Mängel festhält. Beide Seiten unterschreiben, jede Seite erhält ein Exemplar. Pauschale Angaben wie „Wohnung in Ordnung“ helfen später niemandem — je genauer das Protokoll, desto weniger Streit über die Kaution.

  • Endreinigung inklusive Fenster, Küche, Bad und Keller
  • Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Heizung mit Foto dokumentieren
  • Alle Schlüssel zählen und zur Übergabe mitbringen
  • Übergabeprotokoll mit Zustand, Zählerständen, Schlüsseln, Fotos und Unterschriften beider Seiten
  • Zeugen mitnehmen, falls der Vermieter kein Protokoll führen möchte
04

Nach dem Auszug: Ummeldung, Kaution, Abrechnung

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden (§ 17 BMG); dafür ist eine Wohnungsgeberbestätigung des neuen Vermieters nötig. Auch der Rundfunkbeitrag muss auf die neue Adresse umgemeldet werden.

Die Kaution wird nicht sofort fällig. Der Vermieter darf nach der Rechtsprechung eine angemessene Prüffrist nutzen, in der Regel drei bis sechs Monate, um mögliche Ansprüche zu prüfen. Für die letzte Betriebskostenabrechnung gilt § 556 Abs. 3 BGB: Sie muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen; bis dahin darf in der Regel ein angemessener Teil der Kaution zurückbehalten werden.

  • Anmeldung beim Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen (§ 17 BMG)
  • Rundfunkbeitrag ummelden
  • Kautionsrückzahlung nach Ablauf der Prüffrist schriftlich anfordern, falls sie ausbleibt
  • Letzte Betriebskostenabrechnung prüfen — Frist nach § 556 Abs. 3 BGB im Blick behalten
  • Übergabeprotokoll und Fotos aufbewahren, bis Kaution und Abrechnung erledigt sind

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  • Vorbefülltes Kündigungsschreiben als PDF
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Gesetzliche Grundlagen

Was im Gesetz steht

Allgemeine Rechtskunde — die Paragrafen, auf denen Rechner und Vorlagen beruhen

§ 546 BGB

Rückgabepflicht des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses

§ 556 Abs. 3 BGB

Abrechnungsfrist für Betriebskosten: zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums

§ 17 BMG

Meldepflicht: Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Einzug

Häufige Fragen

Fragen: Auszugs-Checkliste

Muss ich beim Auszug streichen?

Nur, wenn der Mietvertrag eine wirksame Klausel zu Schönheitsreparaturen enthält. Laut BGH sind viele vorformulierte Klauseln unwirksam, etwa mit starren Fristen oder bei unrenoviert übergebener Wohnung. Ohne wirksame Klausel schuldet der Mieter grundsätzlich nur die besenreine Rückgabe. Ob Ihre Klausel trägt, sollte fachkundig geprüft werden.

Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Nach der Rechtsprechung steht dem Vermieter eine angemessene Prüffrist zu, meist drei bis sechs Monate nach der Rückgabe. Für offene Betriebskosten darf er in der Regel einen angemessenen Teil bis zur Abrechnung zurückbehalten (§ 556 Abs. 3 BGB).

Was gehört ins Übergabeprotokoll?

Der Zustand jedes Raums mit konkreten Mängeln, die Zählerstände von Strom, Gas, Wasser und Heizung, die Zahl der übergebenen Schlüssel sowie Datum und Unterschriften beider Seiten. Fotos als Anlage machen das Protokoll belastbar. Was nicht im Protokoll steht, lässt sich später in der Regel nur schwer als Schaden geltend machen — das gilt für beide Seiten.

Wichtiger Hinweis

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechner und Vorlagen bilden die gesetzliche Regel ab; ob abweichende Vertragsklauseln, Befristungen oder Sonderrechte in Ihrem Fall greifen, klären Anwalt, Mieterverein oder sonst befugte Beratungsstellen.

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