Einvernehmliche Beendigung

Mietaufhebungsvertrag: Den Mietvertrag einvernehmlich beenden

Mit einem Mietaufhebungsvertrag beenden Mieter und Vermieter das Mietverhältnis gemeinsam zu einem frei gewählten Datum — ohne Kündigungsfrist und ohne Kündigungsgrund. Diese Seite zeigt, wann sich das anbietet, welche Punkte geregelt werden sollten und wo Mieter vor der Unterschrift genau hinsehen sollten.

Gesetzliche Basis

§ 311 Abs. 1 BGB

Vertragsfreiheit: Was durch Vertrag begründet wurde, kann durch Vertrag wieder aufgehoben werden. Beide Seiten müssen zustimmen — niemand kann zum Abschluss gezwungen werden.

Kündigungsschreiben erstellen

Frist

Frei wählbar

Das Enddatum wird vereinbart; die gesetzliche Dreimonatsfrist des § 573c BGB dient nur als Orientierung.

Form

Formfrei

Gesetzlich nicht vorgeschrieben; aus Beweisgründen sollte der Vertrag schriftlich geschlossen werden.

Zustimmung

Beide Seiten

Ohne Einigung bleibt es bei der ordentlichen Kündigung mit ihren Fristen.

01

Wann ein Aufhebungsvertrag sinnvoll ist

Ein Aufhebungsvertrag kommt in der Regel dann ins Spiel, wenn die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten (§ 573c Abs. 1 BGB) nicht zum Lebensplan passt: Der neue Job beginnt in sechs Wochen, der Platz im Pflegeheim ist kurzfristig frei, oder ein Zeitmietvertrag beziehungsweise ein Kündigungsverzicht sperrt die ordentliche Kündigung noch für Monate.

Auch die Gegenseite hat manchmal ein Interesse: Der Vermieter möchte die Wohnung sanieren, selbst nutzen oder verkaufen und bietet dem Mieter an, das Mietverhältnis gegen eine Abstandszahlung vorzeitig zu beenden. In beiden Konstellationen ersetzt die Einigung die einseitige Kündigung samt Frist und Begründung.

Rechtlich handelt es sich um einen gewöhnlichen Vertrag nach § 311 Abs. 1 BGB. Das bedeutet zugleich: Wer nicht unterschreibt, bleibt im bestehenden Mietvertrag mit allen Rechten — insbesondere dem gesetzlichen Kündigungsschutz.

02

Form und Inhalt des Aufhebungsvertrags

Das Gesetz schreibt für den Aufhebungsvertrag keine Form vor; theoretisch genügt eine mündliche Einigung. Weil im Streitfall aber nachweisbar sein muss, was vereinbart wurde, sollte der Vertrag schriftlich geschlossen und von allen Mietern und Vermietern unterschrieben werden. Zur Abgrenzung: Die Kündigung selbst unterliegt nach § 568 BGB der Schriftform, der Aufhebungsvertrag nicht.

Inhaltlich sollte die Vereinbarung alles regeln, was sonst am Ende eines Mietverhältnisses zu Streit führt. Je vollständiger die Punkte geklärt sind, desto weniger bleibt nach dem Auszug offen.

03

Muster: Bausteine eines Mietaufhebungsvertrags

Ein Aufhebungsvertrag braucht keine juristische Sprache, aber klare Angaben. Die folgenden Bausteine decken die Punkte ab, die in der Praxis am häufigsten zu Nachfragen führen, und lassen sich in dieser Reihenfolge zu einem kurzen Vertragstext zusammensetzen.

  • Beendigungsdatum, Übergabetermin und Bezug auf den ursprünglichen Mietvertrag mit Datum
  • Zustand bei Rückgabe: Renovierung ja oder nein, Umgang mit Einbauten und Möbeln
  • Kaution: Rückzahlung, Zeitpunkt und etwaiger Einbehalt für die Betriebskosten
  • Betriebskosten: letzte Abrechnung und Umgang mit Nachzahlung oder Guthaben
  • Abstandszahlung oder wechselseitiger Verzicht auf weitere Ansprüche
  • Nachmieter, Räumungsverzicht und Regelung für den Fall eines verspäteten Auszugs
04

Worauf Mieter vor der Unterschrift achten sollten

Mit der Unterschrift geben Mieter den gesetzlichen Kündigungsschutz für diese Wohnung auf. Ein Widerspruch nach der Sozialklausel oder eine gerichtliche Räumungsfrist kommen nach einem Aufhebungsvertrag grundsätzlich nicht mehr in Betracht. Wer die Wohnung eigentlich behalten möchte, sollte deshalb nicht unter Zeitdruck unterschreiben, sondern das Angebot fachkundig prüfen lassen — beim Mieterverein oder Anwalt.

Wer Bürgergeld oder andere Sozialleistungen bezieht, sollte das Jobcenter oder Sozialamt vor der Unterschrift einbinden: Eine freiwillige Aufgabe der Wohnung kann Folgen für die Übernahme von Unterkunftskosten haben. Auch Räumungsverzichte und pauschale Verzichtsklauseln sollten nur akzeptiert werden, wenn klar ist, welche Ansprüche damit erlöschen.

Bietet der Vermieter eine Abstandszahlung an, ist deren Höhe Verhandlungssache. Üblich sind Beträge, die Umzugskosten und die Differenz zu einer teureren Ersatzwohnung für einen gewissen Zeitraum abdecken — eine feste Regel gibt es dafür nicht.

Kündigungs-Check · 4,99 €

Welche Frist würde ohne Aufhebungsvertrag gelten?

Laden Sie Ihren Mietvertrag hoch — der Kündigungs-Check ermittelt Kündigungsfrist, Formvorgaben und Rückgaberegeln aus Ihrem Vertrag und markiert offene Punkte, die Sie in die Verhandlung mitnehmen können.

Kündigungs-Check für 4,99 € starten

Einmalig, kein Abo. Orientierung statt Rechtsberatung. Der Check trifft keine Aussage zur Wirksamkeit einzelner Klauseln.

  • Kündigungsfrist und Kündigungstermin laut Vertrag
  • Kündigungsverzicht, Mindestlaufzeit und Befristung erkannt
  • Formvorgaben: Schriftform, Empfänger, Zugang
  • Rückgabe-, Renovierungs- und Kautionsregeln als Klartext
  • Vorbefülltes Kündigungsschreiben als PDF
  • Auszugs-Checkliste und offene Fragen für die Beratung

Gesetzliche Grundlagen

Was im Gesetz steht

Allgemeine Rechtskunde — die Paragrafen, auf denen Rechner und Vorlagen beruhen

§ 311 Abs. 1 BGB

Vertragsfreiheit: Aufhebung eines Schuldverhältnisses durch Vertrag

§ 573c BGB

Gesetzliche Kündigungsfristen — Vergleichsmaßstab für ein vereinbartes Enddatum

§ 568 BGB

Schriftform der Kündigung — gilt für den Aufhebungsvertrag nicht

Häufige Fragen

Fragen: Mietaufhebungsvertrag

Kann mich der Vermieter zu einem Aufhebungsvertrag zwingen?

Nein. Der Aufhebungsvertrag setzt die Zustimmung beider Seiten voraus. Lehnen Sie ab, bleibt dem Vermieter nur die ordentliche Kündigung mit berechtigtem Interesse und gesetzlicher Frist. Druck oder Drohungen sollten dokumentiert und mit einem Mieterverein oder Anwalt besprochen werden.

Muss ein Mietaufhebungsvertrag schriftlich sein?

Gesetzlich nicht — anders als die Kündigung (§ 568 BGB) ist der Aufhebungsvertrag formfrei. Aus Beweisgründen sollte er dennoch schriftlich geschlossen und von allen Beteiligten unterschrieben werden, da sonst im Streit unklar bleibt, was genau vereinbart wurde.

Was passiert mit der Kaution beim Aufhebungsvertrag?

Die Kaution wird durch den Aufhebungsvertrag nicht automatisch fällig. Sinnvoll ist eine ausdrückliche Regelung, wann und in welcher Höhe sie zurückgezahlt wird und ob der Vermieter einen Teil für die letzte Betriebskostenabrechnung zurückbehalten darf.

Wichtiger Hinweis

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechner und Vorlagen bilden die gesetzliche Regel ab; ob abweichende Vertragsklauseln, Befristungen oder Sonderrechte in Ihrem Fall greifen, klären Anwalt, Mieterverein oder sonst befugte Beratungsstellen.

Weiterlesen

Weitere Seiten zum Thema Kündigung

Ratgeber

Passende Ratgeber-Artikel

Alle Artikel ansehen