Kündigungstermin: 28./29. Februar

Wohnung kündigen zum 28./29. Februar: bis wann muss die Kündigung zugehen?

Soll Ihr Mietverhältnis zum 28./29. Februar enden, muss die Kündigung bei drei Monaten Frist spätestens am dritten Werktag im Dezember beim Vermieter eingehen. Hier sind die konkreten Stichtage für die nächsten Jahre — Feiertage und Samstage eingerechnet.

Nächster Stichtag (2027)

3. Dezember 2026

Spätester Zugang beim Vermieter für ein Vertragsende am 28. Februar 2027.

Schreiben mit diesem Termin

Kündigung zum 28./29. Februar

Stichtage 2027–2029

Spätester Zugang beim Vermieter und empfohlener Versandtag — Samstage, bundesweite Feiertage und Landesfeiertage eingerechnet.

VertragsendeSpätester ZugangVersand empfohlen bisBesonderheiten
28. Februar 2027Donnerstag, 3. Dezember 202627. November 2026
  • Keine Besonderheiten
29. Februar 2028Freitag, 3. Dezember 202729. November 2027
  • Keine Besonderheiten
28. Februar 2029Montag, 4. Dezember 202828. November 2028
  • Keine Besonderheiten

Berechnet nach § 573c BGB für die gesetzliche Frist von drei Monaten; „Versand empfohlen“ = vier Werktage Puffer für die Zustellung per Einwurf-Einschreiben. Bei individuell kürzerer Frist oder Sonderkündigungsrecht abweichend.

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Kürzere Frist im Vertrag oder Landesfeiertag? Der Rechner zeigt den spätesten Zugangstag für Ihren Fall.

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Der Vertrag soll enden zum

Spätester Zugang beim Vermieter

Donnerstag, 3. Dezember 2026

  • Vertragsende: 28. Februar 2027 bei 3 Monaten Frist.
  • Versand-Empfehlung (Einwurf-Einschreiben): bis 27. November 2026, damit Puffer für die Zustellung bleibt.
Kündigungsschreiben mit diesem Termin erstellen

Allgemeine Fristenkunde nach § 573c BGB: Samstage zählen als Werktage, Sonn- und gesetzliche Feiertage nicht; fällt der dritte Werktag auf einen Samstag, gilt der nächste Werktag (§ 193 BGB). Abweichende Vertragsklauseln, Befristungen oder Sonderkündigungsrechte können das Ergebnis ändern — Orientierung statt Rechtsberatung.

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Gesetzliche Grundlagen

Was im Gesetz steht

Allgemeine Rechtskunde — die Paragrafen, auf denen Rechner und Vorlagen beruhen

§ 573c Abs. 1 BGB

Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats

§ 193 BGB

Fällt der letzte Tag der Frist auf Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nächste Werktag

§ 130 BGB

Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung beim Vermieter, nicht der Versand

§ 568 BGB

Schriftform: ausgedruckt und von allen Mietern eigenhändig unterschrieben

Häufige Fragen

Fragen zur Kündigung zum 28./29. Februar

Bis wann muss die Kündigung zugehen, damit der Vertrag zum 28./29. Februar endet?

Bei der gesetzlichen Frist von drei Monaten muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag im Dezember beim Vermieter eingehen — für 2027 ist das der Donnerstag, 3. Dezember 2026. Geht sie später ein, endet der Vertrag erst einen Monat später.

Zählt der Samstag als Werktag?

Ja. Bei der Karenzzeit des § 573c BGB zählt der Samstag als Werktag; Sonn- und gesetzliche Feiertage zählen nicht. Fällt der dritte Werktag auf einen Samstag, verschiebt sich das Fristende nach § 193 BGB auf den nächsten Werktag.

Was, wenn mein Vertrag eine andere Frist nennt?

Für Mieter gilt höchstens die gesetzliche Frist von drei Monaten; längere Fristen zulasten des Mieters sind laut § 573c Abs. 4 BGB unwirksam. Kürzere Fristen zugunsten des Mieters sind zulässig — im Rechner können Sie die Frist anpassen.

Wichtiger Hinweis

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechner und Vorlagen bilden die gesetzliche Regel ab; ob abweichende Vertragsklauseln, Befristungen oder Sonderrechte in Ihrem Fall greifen, klären Anwalt, Mieterverein oder sonst befugte Beratungsstellen.

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