Vorlage: Mieterhöhung

Sonderkündigung bei Mieterhöhung: Frist nach § 561 BGB richtig zählen

Verlangt der Vermieter eine Mieterhöhung, gibt das Gesetz dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht: Wer bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang kündigt, beendet den Vertrag zum Ablauf des übernächsten Monats — und die Erhöhung tritt nicht ein. Die Fristen laufen ab Zugang des Erhöhungsverlangens, nicht ab Monatsanfang.

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Kündigen bis

Ende 2. Monat

Nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens (§ 561 Abs. 1 BGB).

Vertragsende

Übernächster Monat

Zum Ablauf des übernächsten Monats nach der Kündigung.

Erhöhung

Tritt nicht ein

Bei rechtzeitiger Sonderkündigung bleibt die alte Miete bis zum Ende.

Kündigung bei Mieterhöhung

Was bei „Mieterhöhung“ anders ist

Das Sonderkündigungsrecht gilt für Erhöhungsverlangen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) und nach Modernisierung (§ 559 BGB). In beiden Fällen kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang des Verlangens außerordentlich kündigen; das Mietverhältnis endet dann zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 561 Abs. 1 BGB). Die Erhöhung tritt laut Gesetz nicht ein.

Ein Beispiel für die Zählung: Geht das Erhöhungsverlangen am 10. März zu, kann bis zum 31. Mai gekündigt werden. Wer am 31. Mai kündigt, beendet den Vertrag zum 31. Juli. Wer schon im April kündigt, endet entsprechend früher — zum 30. Juni. Maßgeblich ist immer der Zugang der Kündigung beim Vermieter.

Keine Sonderkündigung gibt es bei Staffel- und Indexmiete: Die einzelnen Erhöhungsstufen wurden bereits im Vertrag vereinbart (§ 557a und § 557b BGB) und sind kein neues Verlangen. Erst ein zusätzliches Erhöhungsverlangen nach § 558 oder § 559 BGB — soweit es neben Staffel oder Index überhaupt zulässig ist — löst das Recht aus.

Wer nicht ausziehen will, hat andere Optionen: Die Zustimmung zur Erhöhung nach § 558 BGB kann verweigert werden, wenn Vergleichsmiete, Kappungsgrenze oder Sperrfrist nicht eingehalten sind; der Vermieter muss dann klagen. Eine Sonderkündigung verzichtet auf diese Prüfung. Bei Zweifeln an der Berechtigung des Verlangens sollte vorher fachkundig geprüft werden.

Im Schreiben sollte das Sonderkündigungsrecht ausdrücklich genannt werden, damit klar ist, dass die verkürzte Frist gemeint ist. Zusätzlich empfiehlt sich der Hinweis, dass die bisherige Miete bis zum Vertragsende weitergezahlt wird — so bleibt kein Raum für Streit über die Höhe der letzten Zahlungen.

Das gehört ins Schreiben

  • Bezugnahme auf das Mieterhöhungsverlangen mit Datum des Schreibens und Zugangsdatum
  • Ausdrückliche Erklärung: außerordentliche Kündigung nach § 561 BGB
  • Kündigungstermin: Ablauf des übernächsten Monats nach Zugang der Kündigung, hilfsweise nächstmöglicher Zeitpunkt
  • Hinweis, dass die Erhöhung wegen der Kündigung nicht eintritt und die bisherige Miete weitergezahlt wird
  • Bitte um Bestätigung des Vertragsendes und Übergabetermin
  • Unterschrift aller Mieter, Zugang nachweisbar (Einwurf mit Zeugen oder persönliche Übergabe)

1Schritt 1

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Kündigungsfrist-Rechner

Vertragsende

Donnerstag, 31. Dezember 2026

  • Letzter Zugangstag im September: Donnerstag, 3. September 2026
  • Nach dem 3. Werktag: Die Frist läuft erst ab Oktober — das kostet einen Monat.
  • 3 Monate zum Monatsende (§ 573c BGB).
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Die Sonderkündigung zählt anders als der Rechner: Kündigen bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens, Vertragsende zum Ablauf des übernächsten Monats nach der Kündigung. Beispiel: Zugang 10. März → Kündigung bis 31. Mai → Ende 31. Juli.

2Schritt 2

Kündigungsschreiben: Mieterhöhung

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Gesetzliche Grundlagen

Was im Gesetz steht

Allgemeine Rechtskunde — die Paragrafen, auf denen Rechner und Vorlagen beruhen

§ 561 BGB

Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung; Erhöhung tritt nicht ein

§ 558 BGB

Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

§ 559 BGB

Mieterhöhung nach Modernisierung

§ 557a BGB

Staffelmiete — vereinbarte Stufen lösen kein Sonderkündigungsrecht aus (ebenso Indexmiete, § 557b BGB)

Häufige Fragen

Fragen zur Kündigung bei Mieterhöhung

Bis wann muss die Sonderkündigung nach einer Mieterhöhung zugehen?

Bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Monat, in dem das Erhöhungsverlangen zugegangen ist. Bei Zugang am 10. März also bis zum 31. Mai. Der Vertrag endet dann zum Ablauf des übernächsten Monats nach der Kündigung, im Beispiel spätestens zum 31. Juli.

Gilt das Sonderkündigungsrecht auch bei Staffelmiete oder Indexmiete?

Für die vertraglich vereinbarten Stufen nicht. Staffel- und Indexerhöhungen sind keine Erhöhungsverlangen im Sinne von § 561 BGB, sondern bereits bei Vertragsschluss vereinbart. Das Sonderkündigungsrecht besteht laut Gesetz nur bei Verlangen nach § 558 oder § 559 BGB.

Muss ich die erhöhte Miete zahlen, wenn ich rechtzeitig kündige?

Laut § 561 Abs. 1 S. 2 BGB tritt die Erhöhung bei rechtzeitiger Sonderkündigung nicht ein; bis zum Vertragsende gilt grundsätzlich die bisherige Miete. Wer zu spät kündigt, verliert dieses Recht — dann bleibt nur die ordentliche Kündigung, und die Erhöhung wird nach den allgemeinen Regeln wirksam.

Wichtiger Hinweis

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechner und Vorlagen bilden die gesetzliche Regel ab; ob abweichende Vertragsklauseln, Befristungen oder Sonderrechte in Ihrem Fall greifen, klären Anwalt, Mieterverein oder sonst befugte Beratungsstellen.

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