Weder ein Jobwechsel noch eine Versetzung durch den Arbeitgeber lösen ein Sonderkündigungsrecht aus. Auch wenn der neue Arbeitsvertrag in vier Wochen beginnt, endet der Mietvertrag frühestens drei Monate nach dem Kündigungsmonat. Wer die Kündigung noch vor der Vertragsunterschrift beim neuen Arbeitgeber abschickt, spart Zeit — trägt aber das Risiko, wenn die Stelle doch nicht zustande kommt.
Ein Kündigungsverzicht im Mietvertrag kann den beruflich bedingten Auszug erschweren: Solange der Verzicht wirksam läuft, ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Laut BGH sind formularmäßige Verzichte bis zu vier Jahren ab Vertragsschluss möglich; ob die eigene Klausel diese Grenze einhält, sollte vor der Planung geprüft werden.
Der Nachmieter ist in der Praxis das wirksamste Mittel gegen doppelte Miete. Ohne Nachmieterklausel besteht kein Anspruch, aber ein Vorschlag von zwei bis drei solventen Interessenten macht es dem Vermieter leicht, zuzustimmen. Der Aufhebungsvertrag ist die zweite Option — mit einem festen Enddatum und idealerweise einer Regelung zu Renovierung und Kaution.
Manche Arbeitgeber übernehmen bei Versetzung oder Neueinstellung Umzugskosten oder eine begrenzte Doppelmiete. Das ist Verhandlungssache und gehört in die Gespräche vor der Vertragsunterschrift. Steuerlich gilt: Kosten eines beruflich veranlassten Umzugs sind grundsätzlich als Werbungskosten abziehbar — darunter fallen je nach Fall auch Doppelmiete für eine Übergangszeit und Maklerkosten für die neue Mietwohnung. Die Details sollten mit einer Steuerberatung geklärt werden.
Die Wohnungssuche am neuen Ort läuft parallel zur Kündigung: Wer den Kündigungstermin der alten Wohnung so legt, dass etwa zwei Wochen Überschneidung mit der neuen bleiben, hat Zeit für Renovierung, Umzug und Übergabe. Der Rechner auf dieser Seite hilft, vom gewünschten Vertragsende auf den spätesten Zugangstag zurückzurechnen.