Vorlage: Todesfall

Mietvertrag im Todesfall kündigen: Fristen für Erben und Angehörige

Stirbt der Mieter, endet der Mietvertrag nicht automatisch. Angehörige im gemeinsamen Haushalt können eintreten, Erben können außerordentlich kündigen — jeweils mit klaren Fristen. Diese Seite ordnet die Wege und liefert eine Vorlage für das Schreiben.

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Frist für Erben

1 Monat

Außerordentliche Kündigung innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod (§ 564 BGB).

Kündigungsfrist

3 Monate

Die Sonderkündigung wirkt mit der gesetzlichen Frist zum Monatsende.

Eintrittsrecht

Angehörige

Ehegatten, Lebenspartner, Kinder und Mitbewohner treten grundsätzlich ein (§ 563 BGB).

Kündigung bei Todesfall

Was bei „Todesfall“ anders ist

Lebten Ehe- oder Lebenspartner, Kinder oder andere Familienangehörige mit dem Mieter im gemeinsamen Haushalt, treten sie mit dem Tod grundsätzlich in das Mietverhältnis ein (§ 563 BGB). Wer nicht eintreten möchte, kann dies innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod gegenüber dem Vermieter erklären — dann gilt der Eintritt als nicht erfolgt.

War der Verstorbene alleiniger Mieter ohne eintrittsberechtigte Angehörige, wird das Mietverhältnis mit den Erben fortgesetzt (§ 564 BGB). Erben können innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod und davon erfahren haben, dass niemand eingetreten ist, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen — also drei Monate zum Monatsende.

Wird die Frist versäumt, läuft der Vertrag mit den Erben regulär weiter; auch dann bleibt die ordentliche Kündigung mit drei Monaten möglich. Kündigen müssen alle Erben gemeinsam; bei mehreren Erben empfiehlt sich ein Erbschein oder eine Vollmacht als Nachweis gegenüber dem Vermieter.

Die Erben haften grundsätzlich für Miete und Räumung bis zum Vertragsende. Wer die Erbschaft ausschlägt, sollte das mit der Kündigung nicht vermischen — die Ausschlagung hat eine eigene Frist von sechs Wochen (§ 1944 BGB). In dieser Konstellation ist frühzeitige fachkundige Beratung sinnvoll.

Das gehört ins Schreiben

  • Absender: Erben oder eintrittsberechtigte Angehörige mit Verhältnis zum Verstorbenen
  • Name des Verstorbenen, Sterbedatum und Bezeichnung der Wohnung
  • Ausdrücklicher Hinweis auf die außerordentliche Kündigung nach § 564 BGB bzw. die Erklärung, nicht einzutreten (§ 563 Abs. 3 BGB)
  • Kündigungstermin: drei Monate zum Monatsende, hilfsweise nächstmöglicher Zeitpunkt
  • Nachweis in Kopie: Sterbeurkunde, ggf. Erbschein oder Vollmacht
  • Kontaktadresse für Übergabe, Kautionsabrechnung und Rückfragen

1Schritt 1

Kündigungsfrist berechnen

Der berechnete Termin wird direkt in Ihr Kündigungsschreiben übernommen.

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Kündigungsfrist-Rechner

Vertragsende

Donnerstag, 31. Dezember 2026

  • Letzter Zugangstag im September: Donnerstag, 3. September 2026
  • Nach dem 3. Werktag: Die Frist läuft erst ab Oktober — das kostet einen Monat.
  • 3 Monate zum Monatsende (§ 573c BGB).
Kündigungsschreiben mit diesem Termin erstellen
Der Rechner geht von drei Monaten zum Monatsende aus. Zusätzlich gilt: Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod erklärt werden — sonst greift nur die ordentliche Kündigung.

2Schritt 2

Kündigungsschreiben: Todesfall

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  • Auszugs-Checkliste und offene Fragen für die Beratung

Gesetzliche Grundlagen

Was im Gesetz steht

Allgemeine Rechtskunde — die Paragrafen, auf denen Rechner und Vorlagen beruhen

§ 563 BGB

Eintrittsrecht von Ehegatten, Lebenspartnern, Kindern und Haushaltsangehörigen

§ 563a BGB

Fortsetzung mit überlebenden Mitmietern und deren Sonderkündigungsrecht

§ 564 BGB

Fortsetzung mit den Erben; außerordentliche Kündigung binnen eines Monats

§ 573d BGB

Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist

Häufige Fragen

Fragen zur Kündigung bei Todesfall

Endet der Mietvertrag mit dem Tod des Mieters automatisch?

Nein. Das Mietverhältnis wird entweder mit eintrittsberechtigten Angehörigen (§ 563 BGB), mit Mitmietern (§ 563a BGB) oder mit den Erben (§ 564 BGB) fortgesetzt. Beendet wird es erst durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag.

Welche Frist haben Erben für die Kündigung?

Erben können innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters und vom fehlenden Eintritt anderer Personen erfahren haben, außerordentlich kündigen. Die Kündigung wirkt dann mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten zum Monatsende (§ 564 i. V. m. § 573d BGB).

Müssen Erben die Wohnung räumen und renovieren?

Erben treten in die Pflichten des Mietvertrags ein: Räumung, Rückgabe und — soweit wirksam vereinbart — Schönheitsreparaturen. Ob Renovierungsklauseln im konkreten Vertrag wirksam sind, sollte fachkundig geklärt werden; viele Formularklauseln sind laut BGH unwirksam.

Wichtiger Hinweis

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechner und Vorlagen bilden die gesetzliche Regel ab; ob abweichende Vertragsklauseln, Befristungen oder Sonderrechte in Ihrem Fall greifen, klären Anwalt, Mieterverein oder sonst befugte Beratungsstellen.

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