Zwei gesetzliche Wege führen bei Schimmel zur fristlosen Kündigung: § 569 Abs. 1 BGB, wenn die Wohnung so beschaffen ist, dass ihre Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist; und § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB, wenn der vertragsgemäße Gebrauch ganz oder teilweise nicht gewährt wird. Kleinere Stockflecken hinter dem Schrank erreichen diese Schwelle nach der Rechtsprechung in der Regel nicht — großflächiger, gesundheitlich belastender Befall in Wohn- oder Schlafräumen kann sie erreichen.
Vor der fristlosen Kündigung steht die Mängelanzeige: Der Mieter muss dem Vermieter den Mangel unverzüglich mitteilen (§ 536c BGB). Anschließend ist grundsätzlich eine angemessene Frist zur Beseitigung zu setzen oder abzumahnen; erst wenn diese erfolglos verstreicht, ist die Kündigung laut Gesetz zulässig (§ 543 Abs. 3 BGB). Entbehrlich ist die Frist nur in Ausnahmefällen, etwa wenn die Beseitigung offensichtlich verweigert wird.
Die Ursache ist der häufigste Streitpunkt. Vermieter führen Schimmel oft auf falsches Lüftungs- und Heizverhalten zurück, Mieter auf Wärmebrücken, undichte Fenster oder Feuchtigkeit aus der Bausubstanz. Wer kündigt, trägt im Streit das Risiko: Erweist sich der Mangel als vom Mieter verursacht, kann die fristlose Kündigung unwirksam sein — mit Mietforderungen bis zum regulären Vertragsende. Ein Gutachten oder zumindest eine dokumentierte Begehung schafft Klarheit.
Dokumentation ist entscheidend: datierte Fotos, Messungen der Luftfeuchtigkeit, ein Lüftungsprotokoll, ärztliche Atteste bei Beschwerden und Kopien aller Schreiben an den Vermieter mit Zugangsnachweis. Ohne diese Grundlage lässt sich weder die Gesundheitsgefährdung noch die erfolglose Fristsetzung belegen.
Wer fristlos kündigt, sollte im selben Schreiben hilfsweise ordentlich kündigen. Hält die fristlose Kündigung im Streitfall nicht, endet der Vertrag dann zumindest nach der regulären Dreimonatsfrist. Vor dem Absenden empfiehlt sich dringend die Prüfung durch Mieterverein oder Anwalt — die Mietminderung nach § 536 BGB ist in vielen Fällen der weniger riskante Weg.