Mietvertrag

Staffelmiete vs. Indexmiete: einfach erklärt

Staffelmiete oder Indexmiete im Mietvertrag? Wir erklären die Unterschiede, was nach BGB gilt und worauf Sie vor der Unterschrift achten sollten.

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Lisa Schmidt
26.05.20262 min read
Mietvertrag mit Taschenrechner auf dem Tisch

Staffelmiete vs. Indexmiete: einfach erklärt

Viele Mietverträge legen schon bei Abschluss fest, wie die Miete später steigt — meist über eine Staffelmiete oder eine Indexmiete. Beide sind grundsätzlich zulässig, funktionieren aber völlig unterschiedlich. Dieser Guide erklärt den Unterschied und zeigt, worauf Sie vor der Unterschrift achten können.

Staffelmiete (§ 557a BGB)

Bei der Staffelmiete werden die künftigen Mieterhöhungen schon im Vertrag in festen Beträgen vereinbart. Sie wissen also von Anfang an, wann die Miete auf welchen Betrag steigt.

Wichtige Eckpunkte nach § 557a BGB:

  • Die Miete muss in Geldbeträgen ausgewiesen sein, nicht nur in Prozent.
  • Zwischen zwei Erhöhungen muss die Miete mindestens ein Jahr unverändert bleiben.
  • Während einer Staffelmiete sind zusätzliche Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete in der Regel ausgeschlossen.
  • In Gebieten mit Mietpreisbremse muss grundsätzlich jede einzelne Staffel den dort geltenden Grenzen entsprechen.

Vorteil: Planbarkeit — Sie sehen die Kostenentwicklung schwarz auf weiß.

Indexmiete (§ 557b BGB)

Bei der Indexmiete wird die Miete an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes gekoppelt. Steigen die allgemeinen Lebenshaltungskosten, kann der Vermieter die Miete entsprechend anpassen.

Wichtige Eckpunkte nach § 557b BGB:

  • Die Anpassung darf frühestens ein Jahr nach der letzten Mietfestsetzung erfolgen.
  • Maßgeblich ist die Veränderung des offiziellen Verbraucherpreisindex.
  • Die Erhöhung muss in Textform verlangt und nachvollziehbar dargestellt werden.
  • Neben der Indexanpassung sind weitere Vergleichsmieten-Erhöhungen grundsätzlich ausgeschlossen; Modernisierungen sind nur eingeschränkt möglich.

Risiko: Bei hoher Inflation kann die Indexmiete spürbar teurer werden als eine moderate Staffel.

Der direkte Unterschied

StaffelmieteIndexmiete
Grundlagefeste Beträge im VertragVerbraucherpreisindex
Planbarkeithochabhängig von der Inflation
Mindestabstand1 Jahr1 Jahr
Rechtsgrundlage§ 557a BGB§ 557b BGB

Worauf Sie vor der Unterschrift achten können

  • Sind die Staffelbeträge und Zeitpunkte klar und vollständig angegeben?
  • Wird bei der Indexmiete der richtige Index (VPI) und ein nachvollziehbarer Bezug genannt?
  • Ist der Mindestabstand von einem Jahr eingehalten?
  • Greift in Ihrer Stadt die Mietpreisbremse, und passt die vereinbarte Miete dazu?

Solche Punkte lassen sich vor der Unterschrift meist noch ansprechen — danach gelten sie als vereinbart.

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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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