Mietspiegel
Bremer Mietspiegel
Der Bremer Senat veröffentlicht einen offiziellen Mietspiegel als Vergleichsgrundlage für Mieterhöhungen und Neuvertragsmieten in der Stadtgemeinde Bremen.
Offizielle Mietspiegel-Quelle öffnenBremen ist eines der wenigen deutschen Bundesländer, das zugleich eine eigenständige Stadtgemeinde bildet. Mit einem offiziellen Mietspiegel und aktiver Mietpreisbremse sind die Rahmenbedingungen für eine Mietvertragsprüfung dort gut ausgeprägt.
Lokale Rechtslage
Bremer Mietspiegel
Bremische Mietpreisbegrenzungsverordnung mit 10 % über Vergleichsmiete.
Jetzt Vertrag prüfenMietpreisbremse
Aktiv
Die Mietpreisbremse gilt in Bremen für Neuvermietungen.
Höchstgrenze
10 %
Neuvertragsmieten dürfen höchstens 10 Prozent über der Vergleichsmiete liegen.
Mietspiegel
Bremen
Der Bremer Senat stellt einen offiziellen Mietspiegel bereit.
Mietsituation in Bremen
Bremer Mietverträge enthalten häufig pauschale Betriebskostenregelungen und weit gefasste Kleinreparaturklauseln. Bei Neuvermietungen sollte die Miethöhe immer am aktuellen Mietspiegel gemessen werden.
In älteren Stadtteilen tauchen weiterhin starre Schönheitsreparaturklauseln auf, die nach aktueller Rechtsprechung unwirksam sein können. Eine Prüfung vor Unterzeichnung lohnt sich.
Mietspiegel
Der Bremer Senat veröffentlicht einen offiziellen Mietspiegel als Vergleichsgrundlage für Mieterhöhungen und Neuvertragsmieten in der Stadtgemeinde Bremen.
Offizielle Mietspiegel-Quelle öffnenMietpreisbremse
Die Stadtgemeinde Bremen ist von der Mietpreisbremse erfasst. Bei Neuvermietungen gilt die 10-Prozent-Grenze über der ortsüblichen Vergleichsmiete; Neubauten und umfassend sanierte Wohnungen sind ausgenommen.
Lokale Rechtsquelle öffnenDas prüfen wir
Lokale Anschlussberatung
Der Mieterverein Bremen ist die naheliegende Anlaufstelle, wenn nach der KI-Prüfung noch Nachfragen zu Miethöhe, Betriebskosten oder Schönheitsreparaturen bestehen.
Quellen für Bremen
Häufige Fragen
Ja. Die Stadtgemeinde Bremen ist von der Mietpreisbremse erfasst. Bei Neuvermietungen darf die Miete grundsätzlich höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Den offiziellen Bremer Mietspiegel veröffentlicht der Senat auf der Wohnseite der Stadt. Er ist die zentrale Referenz für ortsübliche Vergleichsmieten.
Besonders Betriebskostenregelungen, Kleinreparaturklauseln und Schönheitsreparaturen sind in Bremen häufig fehlerträchtig. Auch die Miethöhe sollte mit dem aktuellen Mietspiegel abgeglichen werden.
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