Kaution

Mietkaution zurückbekommen: Fristen, Abzüge, Vorgehen

Wann und wie bekommen Sie Ihre Mietkaution zurück? Welche Abzüge sind zulässig, welche Fristen gelten — und wie Sie strukturiert vorgehen.

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Lisa Schmidt
28.05.20262 min read
Hausschlüssel und Geldscheine auf einem Tisch

Mietkaution zurückbekommen: Fristen, Abzüge, Vorgehen

Nach dem Auszug warten viele Mieter auf ihre Kaution — oft länger als nötig. Hier erfahren Sie, was nach dem BGB grundsätzlich gilt, welche Abzüge zulässig sind und wie Sie strukturiert vorgehen.

Wie hoch darf die Kaution sein?

Nach § 551 BGB darf die Mietkaution höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Sie darf in drei gleichen monatlichen Raten gezahlt werden — die erste mit Mietbeginn.

Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen und verzinst anlegen. Die Zinsen stehen grundsätzlich dem Mieter zu.

Wann kommt die Kaution zurück?

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Die Rechtsprechung gesteht dem Vermieter aber eine angemessene Prüf- und Abrechnungsfrist zu — je nach Fall häufig im Bereich von drei bis sechs Monaten.

Einen Teil darf der Vermieter zurückhalten, wenn die Nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr noch aussteht — aber nur einen angemessenen Betrag und nicht unbegrenzt lange.

Welche Abzüge sind zulässig?

Der Vermieter darf die Kaution nur für berechtigte Forderungen verwenden, zum Beispiel:

  • offene Mietzahlungen,
  • nachweisbare Schäden über die normale Abnutzung hinaus,
  • berechtigte Nachforderungen aus der Nebenkostenabrechnung.

Nicht zulässig sind Abzüge für die normale Abnutzung der Wohnung (z. B. übliche Gebrauchsspuren). Auch starre Renovierungs- oder Endrenovierungsklauseln gelten je nach Formulierung häufig als unwirksam — ein Punkt, den man im Zweifel prüfen lassen sollte.

So gehen Sie vor

  1. Übergabeprotokoll sichern. Der dokumentierte Zustand bei Auszug ist Ihr wichtigster Nachweis.
  2. Schriftlich auffordern. Bitten Sie den Vermieter nach Auszug in Textform um Rückzahlung und setzen Sie eine angemessene Frist.
  3. Abzüge hinterfragen. Lassen Sie sich Abzüge konkret begründen und mit Belegen nachweisen.
  4. Nebenkosten im Blick behalten. Ein einbehaltener Teil für die laufende Abrechnung sollte nachvollziehbar und der Höhe nach angemessen sein.

Checkliste

  • Übergabeprotokoll und Fotos vorhanden?
  • Schriftliche Rückzahlungsaufforderung mit Frist?
  • Abzüge konkret begründet und belegt?
  • Nur berechtigte Forderungen einbehalten?
  • Zinsen auf die Kaution berücksichtigt?

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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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